A-ZBöhms Börsenlexikon
Lars Erichsen
Team Böhms-DAX-StrategieWas ist die Mindestreserve?
Die Mindestreserve ist ein Guthaben, das von Banken und anderen privaten Kreditinstituten bei der Zentralbank, z. B. der Deutschen Bundesbank, unterhalten werden muss. Die Kreditinstitute müssen dabei einen bestimmten Prozentsatz ihrer Verbindlichkeiten (den Mindestreservesatz) bei der Zentralbank hinterlegen.
Anschaulich gesprochen: Wenn Sie ein Sparkonto bei einer Bank besitzen, dann muss die Bank einen Teil des auf diesem Konto liegenden Sparbetrags als Mindestreserve an die Deutsche Bundesbank überweisen. Sie kann diesen Betrag dann nicht dafür verwenden, selbst Kredite an andere Kunden zu geben. Als Überschussreserve bezeichnet man den Betrag, um den das Guthaben eines Kreditinstituts die Mindestreserve bei der Zentralbank übersteigt.
Wozu dient die Mindestreserve?
Die Mindestreserve ist gesetzlich vorgeschrieben und dient der Bankenregulierung. Als geldpolitisches Instrument der Notenbank steuert sie das Kreditvolumen, das Banken ausreichen können. Dadurch wird die Geldschöpfungsmöglichkeit der Banken beeinflusst. Das Instrument der Mindestreserve dient somit der Steuerung der Geldmenge.
Erhöht die Notenbank z. B. die Mindestreserve, bzw. den Mindestreservesatz, dann kann sie dadurch die im Umlauf befindliche Geldmenge und damit auch das Kreditvolumen verringern. Eine überhitzte Konjunktur kann auf diese Weise gedämpft werden. Als geldpolitisches Instrument hat die Mindestreserve in den letzten Jahren allerdings bei vielen Notenbanken, auch bei der Europäischen Zentralbank stark an Bedeutung verloren.
Wie wird die Höhe der Mindestreserve ermittelt?
Der Mindestreservesatz bestimmt die Höhe der Mindestreserve, die die Kreditinstitute bei der Zentralbank halten müssen. Er legt die prozentuale Relation der Pflichtguthaben, kurz und mittelfristigen Verbindlichkeiten, insbesondere Einlagen fest. Der Mindestreservesatz beträgt bei der Europäischen Zentralbank 1 Prozent.
Mindestreservepflichtig sind Buchverbindlichkeiten gegenüber Nichtbanken und gegenüber nicht reservepflichtigen Kreditinstituten mit einer Befristung von weniger als zwei Jahren. Dies umfasst alle Einlagen mit einer vereinbarten Laufzeit oder vereinbarten Kündigungsfrist von bis zu zwei Jahren. Ebenfalls unter die Mindestreservepflicht fallen Verbindlichkeiten aus Inhaber- und Orderschuldverschreibungen mit einer Befristung von weniger als zwei Jahren.
Grundsätzlich mindestreservepflichtig sind alle Einlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist oder Laufzeit von über zwei Jahren, alle Wertpapier-Pensionsgeschäfte sowie alle emittierten Schuldverschreibungen mit einer Kündigungsfrist über zwei Jahren. Allerdings werden sie im Moment mit einem Mindestreservesatz von null Prozent belegt.
Nicht mindestreservepflichtig sind alle Verbindlichkeiten gegenüber Instituten, die selbst den Mindestreserve-Vorschriften unterliegen sowie alle Verbindlichkeiten gegenüber der Europäischen Zentralbank und den nationalen Zentralbanken.
Beachten Sie:
Bei der Ermittlung der Mindestreserve kann noch ein pauschaler Freibetrag in Höhe von 100.000 Euro abgezogen werden.