A-ZBöhms Börsenlexikon
Lars Erichsen
Team Böhms-DAX-StrategieWas bedeutet Insider?
Insider: Jeder, der Informationen über börsennotierte Unternehmen und deren Geschäftstätigkeit bereits kennt, bevor die Öffentlichkeit informiert ist, ist ein Insider. Das Wertpapier-Handelsgesetz definiert juristisch, wer als Insider gilt. Demnach sind das direkt oder indirekt am Kapital des Unternehmens Beteiligte, Personen mit einer hohen Stellung im Unternehmen sowie Mitarbeiter, die Kenntnis über kursrelevante Abläufe erlangen können. Der Handel auf Basis von Insider-Informationen ist in Deutschland verboten und stellt eine Straftat dar.
Beispiel
Ein Unternehmen steht kurz vor dem Abschluss eines Großauftrags. Der Vorstands-Vorsitzende kauft daraufhin die Aktien des eigenen Unternehmens, bevor in einer Ad-hoc-Meldung der Abschluss des Großauftrags verbreitet wird. Die Aktie steigt nach der Meldung und der Vorstands-Vorsitzende kann die vorab gekauften Aktien mit Gewinn wieder verkaufen. Das ist ein strafbares Insidergeschäft.
Leider lassen sich solche Geschäfte sehr schwer nachweisen. Ein Insider kann z. B. die Informationen leicht an Dritte, nicht mit dem Unternehmen verbundene Personen, weitergeben und dadurch von seinem Wissen profitieren.
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