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A-ZBöhms Börsenlexikon

Lars Erichsen

Team Böhms-DAX-Strategie
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Lars Erichsen

Was ist eine Ad-hoc-Meldung?

Ad-hoc-Meldungen: Das Wertpapierhandels-Gesetz (WphG) sieht vor, dass Aktiengesellschaften kursbeeinflussende Informationen über das Unternehmen gleichzeitig allen Marktteilnehmern zur Verfügung gestellt werden müssen. Diese Veröffentlichungen werden als Ad-hoc-Meldungen bezeichnet.

Typische Ad-hoc-Meldungen sind z. B. die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Jahresberichten, der Abschluss von Großaufträgen oder auch Käufe oder Verkäufe eigener Aktien durch Vorstands-Mitglieder des Unternehmens. Werden meldepflichtige Informationen vorab nur einzelnen Marktteilnehmern bekannt, dann könnten diese durch den Informationsvorsprung einen Nutzen daraus ziehen, indem Sie z. B. bei einer positiven Meldung die Aktie kaufen, bevor sie steigt. Das wird als Insiderhandel bezeichnet und ist strafbar.

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