A-ZBöhms Börsenlexikon
Lars Erichsen
Team Böhms-DAX-StrategieWas ist die ausländische Quellensteuer?
Ausländische Quellensteuer: Wenn Anleger ausländische Fonds oder Aktien kaufen, werden dort oftmals bereits Quellensteuern abgezogen. Wenn das Herkunftsland mit Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat, können ausländische Quellensteuern auf Zinsen in einer Höhe bis zehn Prozent und ausländische Quellensteuern auf Dividenden bis zu einer Höhe von 15 Prozent verrechnet werden.
Wurden im Ausland also bei einer Dividende bereits 15 Prozent Steuern einbehalten, verlangt der deutsche Fiskus lediglich den Differenzbetrag. Bei ausländischen Quellensteuern zwischen null und fünfzehn Prozent ist der deutsche Anleger also gleichgestellt.
Fallen im Ausland jedoch höhere Steuern an, werden sämtliche Steuern, die über den Satz von 15 Prozent hinausgehen, nicht mehr automatisch verrechnet. Diese Mehrbeträge gelten im Steuerdeutsch als erstattungsfähig. Der Anleger muss sich bei den ausländischen Behörden selbst darum kümmern, dass die Steuer erstattet wird. Das Bundeszentralamt für Steuern stellt entsprechende Anträge auf seiner Webseite zur Verfügung.
Böhms Praxistipp
Ausländische Quellensteuern können ganz schön nerven. Vor allem bei geringen Differenzbeträgen fällt es uns Menschen schwer, aktiv zu werden und uns mit der Bürokratie der Herkunftsländer herumzuschlagen. Alternativen sind, Kleinstbeträge zu ignorieren oder aber ausländische Dividendentitel vor der Ausschüttung zu verkaufen und nach der Ausschüttung ex-Dividende wieder zurückzukaufen.
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