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A-ZBöhms Börsenlexikon

Lars Erichsen

Team Böhms-DAX-Strategie
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Lars Erichsen

Was ist das Stimmrecht?

Stimmrecht: Aktiengesellschaften sind demokratische Institutionen. Das Stimmrecht auf Hauptversammlungen (auch Aktienstimmrecht genannt) ist ein elementares Recht aller Aktionäre. Vom Stimmrecht ausgenommen sind lediglich Inhaber stimmrechtsloser Vorzugsaktien.

In bestimmten Situationen ist das Stimmrecht zudem eingeschränkt. Beispielsweise dürfen Mitglieder der Gesellschaftsorgane Vorstand und Aufsichtsrat nicht mitstimmen, wenn es um die Entlastung dieser Gremien geht. Auch für Aktionäre, die eine Gesellschaft beherrschen, oder im Falle wechselseitiger Beteiligungen bei anderen Aktiengesellschaften kann das Stimmrecht eingeschränkt sein. Organe, Rechte und Pflichten einer Aktiengesellschaft sind im Aktiengesetz geregelt.

Meinung

sprechblase Böhms Praxistipp

Viele Privatanleger lassen ihre Stimmen verfallen und sehen die jährliche Post der Aktiengesellschaften als lästig an. Ich rate Ihnen aber dazu, sich zumindest kurz mit den Tagesordnungspunkten der Hauptversammlung auseinander zu setzen. Die verschiedenen Anträge der Anteilseigner geben oft Aufschluss darüber, wie es um die Machtverhältnisse in der Gesellschaft steht.

Auch besteht die Möglichkeit, das Stimmrecht an einen Stimmrechtsvertreter zu übertragen. Dieser gibt bereits im Vorfeld seine Haltung zu den wichtigsten Punkten kund und nimmt auf der Hauptversammlung Ihre Interessen als Privatanleger wahr.

Stefan Böhm
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