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Wo Elterngeld beantragen?

"Wo muss ich Elterngeld beantragen?"

Elterngeld beantragst Du schriftlich bei den zuständigen Elterngeldstellen. Wo diese angesiedelt sind, ist je nach Region und Bundesland unterschiedlich. In vielen Städten handelt es sich um das örtliche Bürgeramt. Eine Übersicht über die zuständigen Elterngeldstellen in den Ländern findest Du hier. Ansonsten kannst Du auch unter der offiziellen Behördentelefonnummer 115 nähere Informationen erfragen. Übrigens erhältst Du nicht nur bei der jeweiligen Elterngeldstelle die Vordrucke für das Antragsformular, sondern auch bei vielen Krankenkassen, in Gemeindeverwaltungen oder sogar auf der Entbindungsstation im Krankenhaus. In einigen Bundesländern, wie zum Beispiel Baden-Württemberg, sind die Antragsformulare zudem online verfügbar – einfach downloaden, ausdrucken, ausfüllen und abschicken!

Mein Tipp

Beantrage das Elterngeld so früh wie möglich (ab dem Zeitpunkt der Geburt), spätestens aber im dritten Lebensmonat Deines Kindes. Rückwirkende Zahlungen werden nämlich nur für die jeweils vergangenen drei Monate geleistet. Die Bearbeitung des Antrags kann zudem rund vier bis sechs Wochen in Anspruch nehmen, sodass Du unter Umständen auf die erste Zahlung warten musst.

Jedes Elternteil muss – wenn erwünscht – einen eigenen Antrag auf Elterngeld stellen, welcher von dem jeweils anderen Elternteil unterschrieben sein muss. Auch, wenn Du im Antrag allerdings bereits die Monate angeben musst, in welchen Du das Elterngeld voraussichtlich beziehen möchtest, steht Dir die Entscheidung über die exakten Zeiträume sowie die Modelle Basiselterngeld oder ElterngeldPlus bis zuletzt frei und kann ebenfalls für jeweils drei Monate rückwirkend geändert werden.

Hast Du den Bewilligungsbescheid erhalten, kannst Du diesem innerhalb von vier Wochen widersprechen und so eine neue Prüfung Deiner Elterngeld-Ansprüche beziehungsweise Anspruchshöhe erwirken.

Lars Erichsen

Welche Elterngeld-Unterlagen musst Du einreichen?

Neben den vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Formularen, benötigst Du für den Antrag auf Elterngeld folgende Unterlagen:

  • Einkommensnachweis (Steuerbescheid des vorigen Kalenderjahrs, Gehaltsabrechnung o.ä.)
  • Geburtsurkunde oder -bescheinigung des Kindes
  • Krankenkassenbescheinigung über den Bezug von Mutterschaftsgeld
  • eventuell ärztliches Attest über schwangerschaftsbedingten Ausfall vor der Geburt
  • Arbeitgeberbescheinigung über Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
  • eventuell Bescheinigung über Dienstbezüge für Beamte während des Mutterschutzes
  • Bestätigung über die Arbeitszeit bei Ausübung einer Teilzeitbeschäftigung
  • eventuell unterzeichnete Erklärung über die Arbeitszeit bei selbstständig ausgeübter Tätigkeit

Welche Änderungen sind während des Bezugs von Elterngeld anzuzeigen? 

Sollten sich während des Bezugs von Elterngeld relevante Änderungen in Deiner finanziellen, familiären oder auch beruflichen Situation ergeben, sind diese unverzüglich zu melden. Dies ist natürlich immer dann der Fall, wenn die Veränderung unmittelbare Auswirkungen auf Deine Elterngeld-Berechtigung oder auf die Höhe des ausgezahlten Elterngeldes hat. Du musst die Elterngeldstelle also beispielsweise dann benachrichtigen, wenn ...:

  • sich Deine Bankverbindung oder Anschrift ändert.
  • Du eine neue Beschäftigung aufnimmst oder sich Deine Arbeitszeit ändert.
  • das Kind zeitweise oder dauerhaft nicht mehr in Deinem Haushalt lebt.
  • die Voraussetzungen für die Partnerschaftsbonusmonate nicht mehr bestehen.
  • ein anderes als das voraussichtlich geschätzte Erwerbseinkommen absehbar ist.

Das Elterngeld wird nämlich bei Ausübung einer Erwerbstätigkeit in Form von selbstständiger Arbeit oder einer Teilzeitanstellung nur vorläufig bewilligt. Die endgültige Entscheidung über die Höhe des Dir zustehenden Elterngeldes findet erst rückwirkend anhand Deines tatsächlich erzielten Einkommens statt. Du musst dann eventuell eine Rückzahlung leisten oder darfst Dich über eine Nachzahlung freuen.

Info

info ACHTUNG!

Kommst Du der Anzeigepflicht nicht nach und beziehst dadurch unberechtigt (zu viel) Elterngeld, kann dies mit einer Geldstrafe von bis zu 2.000 Euro für eine Ordnungswidrigkeit oder je nach Schwere sogar mit einer strafrechtlichen Verfolgung geahndet werden.

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wo Elterngeld beantragen

Das Wichtigste zusammengefasst:

1. Elterngeld musst Du schriftlich bei der zuständigen Elterngeldstelle beantragen.

2. Der frühestmögliche Zeitpunkt ist die Geburt

3. Du kannst das Elterngeld für bis zu drei Monate rückwirkend beziehen.

4. Die Bearbeitung des Antrags kann vier bis sechs Wochen dauern.

5. Zusätzlich zu den Formularen benötigst Du alle für den Antrag relevanten Urkunden, Nachweise und Bescheinigungen.

6. Alle Änderungen, die sich auf Höhe oder Bezugsberechtigung des Elterngeldes auswirken, sind unverzüglich bei der Elterngeldstelle anzuzeigen.

7. Zu Unrecht bezogene Elterngeldzahlungen müssen rückerstattet werden und können schlimmstenfalls zu einer strafrechtlichen Verfolgung führen.

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Dein Lars, Erichsen

Bildquellen:
Stockfotos-MG - Fotolia.com, PhotographyByMK - Fotolia.com
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