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Elterngeld-Anspruch: Wem steht die Finanzspritze zu?

Wer hat Elterngeldanspruch?

Prinzipiell haben alle Mütter und Väter Anspruch auf Elterngeld, welche nach der Geburt ihres Kindes dessen Erziehung selbst in die Hand nehmen, also keine externen Betreuungseinrichtungen nutzen. Dies bedeutet zugleich eine Entlastung der Kinderkrippen und damit auch der Staatskassen. Das Elterngeld soll – wie bereits erwähnt – in erster Linie der Sicherung Deines Lebensunterhaltes trotz verringerter Erwerbstätigkeit dienen.

Allerdings gibt es einige Grundvoraussetzungen zu beachten, welche über Deine Berechtigung zum Bezug der Transferzahlungen entscheiden. Ausgenommen sind nämlich zum Beispiel Ausländer ohne entsprechende Aufenthaltsgenehmigung, aber auch Vielverdiener, die ihren Lebensunterhalt problemlos selbst bestreiten können, oder Erwerbstätige mit einer Wochenarbeitszeit von über 30 Stunden. Im Folgenden findest Du daher die Voraussetzungen, die Du erfüllen musst, um Elterngeld beantragen zu können:

Elterngeld-Anspruch: Diese Kriterien musst Du erfüllen!

Staatsangehörigkeit

Elterngeldberechtigt sind alle deutschen Staatsbürger. Selbiges gilt für Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten und Bürger aus der Schweiz, Island, Norwegen und Liechtenstein, wenn diese in Deutschland ansässig und/oder erwerbstätig sind. Auch Bürger aus anderen als den genannten Ländern können jedoch anspruchsberechtigt sein. Es gelten dann folgende Voraussetzungen:

  • Du besitzt eine Niederlassungserlaubnis
  • oder eine Aufenthaltserlaubnis, welche Dir die Erwerbstätigkeit ermöglicht,
  • oder Du hältst Dich als sogenannter „Härtefall“ zum vorübergehenden Schutz seit mindestens drei Jahren in Deutschland auf.

Betreuung, Erwerbstätigkeit und Einkommen 

Bist Du also grundsätzlich elterngeldberechtigt, so musst Du weiterhin folgende Kriterien erfüllen, um die Transferzahlungen zu erhalten:

  • Du lebst mit dem Kind in demselben Haushalt
  • und übernimmst die Betreuung und Erziehung des Kindes nach der Geburt (überwiegend) selbst
  • und Du bist währenddessen nicht mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig
  • und hast im Kalenderjahr vor der Geburt als Alleinerziehende nicht mehr als 250.000 Euro beziehungsweise als Paar weniger als 500.000 Euro an zu versteuernden Einnahmen verzeichnet.

Mein Tipp

Deine Berechtigung zum Bezug von Elterngeld wird nicht an einem Arbeitsvertrag festgemacht, sondern gilt gleichermaßen für Arbeitnehmer, Beamte, Auszubildende, Studenten, Selbstständige sowie Arbeitslose, egal ob als arbeitssuchend gemeldet oder nicht (zum Beispiel als Hausmann/-frau).

Ich rate Dir daher, Dich völlig unabhängig von Deiner finanziellen, familiären sowie beruflichen Situation vor der Geburt eines Kindes ausgiebig über das Elterngeld zu informieren und Deine Ansprüche zu prüfen.

Lars Erichsen

Verwandtschaftsgrad, Adoption und Pflegefamilien 

Es gibt jedoch auch Fälle, in welchen Du Dich eines nicht leiblichen Kindes annimmst. Als Pate beziehungsweise Patin zum Beispiel, wenn die Eltern des Kindes tödlich verunglückt sind, als Stiefmutter/-vater oder sogar als Adoptiveltern. Hast Du auch dann einen Anspruch auf Elterngeld? Schließlich musst Du in diesem Fall ebenfalls Deinen Lebensunterhalt bestreiten und gegebenenfalls für die Betreuung beruflich kürzer treten. Solltest Du Dich um andere als Deine leiblichen Kinder kümmern und dabei die bisher genannten Voraussetzungen erfüllen, bist Du unter folgenden Bedingungen ebenfalls zum Bezug von Elterngeld berechtigt:

  • Du bist Ehepartner/in oder eingetragene/r Lebenspartner/in des Vaters beziehungsweise der Mutter des Kindes.
  • Du bist mit der Mutter oder dem Vater des Kindes bis zum dritten Grad verwandt und übernimmst die Erziehung sowie Betreuung des Kindes aufgrund von Krankheit, Behinderung oder Tod der Eltern. Diese Regelung gilt also zum Beispiel für Großeltern, Onkel und Tanten oder Geschwister des betroffenen Kindes.
  • Elterngeldberechtigt bist Du zudem bei der Adoption eines Kindes oder der Aufnahme eines Kindes in Deinen Haushalt mit der Absicht zur Adoption, solange das Kind sein achtes Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Info

info ACHTUNG!

Nicht elterngeldberechtigt sind Pflegefamilien, welche das Kind auf Grundlage des Kinder- und Jugendrechts ohne Absicht zur Adoption aufnehmen. Doch keine Sorge, auch als Pflegeeltern stehst Du nicht alleine da: Dein Lebensunterhalt wird in diesem Fall anderweitig durch das örtliche Jugendamt gesichert.

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Elterngeld-Anspruch

Das Wichtigste zusammengefasst:

1. Prinzipiell haben alle Mütter und Väter Anspruch auf Elterngeld, die sich um die Erziehung und Betreuung eines leiblichen oder nicht-leiblichen Kindes kümmern

2. und die deutsche Staatsbürgerschaft, eine Niederlassungserlaubnis und in Sonderfällen auch Aufenthaltserlaubnis besitzen oder sich als Härtefall seit mindestens drei Jahren in Deutschland aufhalten

3. und nicht mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig sind oder im vorangegangenen Kalenderjahr mehr als 250.000 Euro beziehungsweise 500.000 Euro Einkommen versteuert haben.

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2. Wie lange Du Anspruch auf Elterngeld hast!

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Dein Lars, Erichsen

Bildquellen:
PhotographyByMK, PhotographyByMK - Fotolia.com
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