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Elterngeld: Wie lange hast Du Anspruch?

Wie lange Elterngeld beziehen?

Ich habe bereits unter "Was ist Elterngeld?" Folgendes erklärt: Das Basiselterngeld wird in der Regel für einen Zeitraum von 14 Monaten gezahlt, während sich das ElterngeldPlus über den doppelten Zeitraum, also maximal 28 Monate, erstreckt. Durch die sogenannten Partnerschaftbonusmonate kannst Du die Dauer noch um jeweils zwei beziehungsweise vier Monate ausdehnen. Doch eins nach dem anderen!

Wann Basiselterngeld beantragen?

Beim Basiselterngeld stehen Dir innerhalb der ersten 14 Lebensmonate Deines Kindes für maximal zwölf Monate die vollständigen Transferzahlungen zu. Der Mindestzeitraum für den Bezug von Elterngeld liegt bei zwei Monaten. Das bedeutet: Du kannst insgesamt 14 Monate Basiselterngeld beziehen, jedoch nur maximale zwölf Monate pro Elternteil. Ganz ausschöpfen kannst Du das Basiselterngeld daher nur, wenn Du Dir die Kinderbetreuung für mindestens zwei der Monate teilst.

Ausnahme: Es gibt jedoch Sonderregelungen, die den Bezug des Basiselterngeldes über die gesamten 14 Monate hinweg für einen Elternteil ermöglichen. So kannst Du die Dir zustehenden zwölf Monate um zwei weitere verlängern, wenn Du entweder alleinerziehend mit alleinigem Sorgerecht bist, oder sich der andere Elternteil aufgrund von Krankheit, Behinderung oder auch eines Gefängnisaufenthaltes nicht an der Kinderbetreuung beteiligen kann.

Info

info Beachte:

Das Basiselterngeld kannst Du außerdem beantragen, wenn Du ein Kind adoptierst oder mit der Absicht einer Adoption in Deinen Haushalt aufnimmst. Doch was, wenn Du das Adoptivkind nicht direkt nach der Geburt, sondern erst nach einigen Monaten oder sogar Jahren bei Dir aufnimmst? Du hast dann so lange Anspruch auf das Basiselterngeld, bis das Adoptivkind sein achtes Lebensjahr vollendet hat. Du kannst das Elterngeld also ab dem Zeitpunkt der Aufnahme des Kindes in den Haushalt für ebenfalls zwei bis zwölf Monate beantragen und Dich dadurch intensiv der Kindesbetreuung und -erziehung und vor allem der Eingewöhnung des neuen Familienmitglieds widmen.

Wann ElterngeldPlus beantragen?

Das ElterngeldPlus stellt eine Alternative zum Basiselterngeld dar, welche die gemeinsame Betreuung des Kindes durch Mutter und Vater fördern soll. Teilen sich diese nämlich die Kinderbetreuung und -erziehung, können sie auf Wunsch anstelle des Basiselterngeldes für den doppelten Zeitraum das ElterngeldPlus beantragen, welches halb so hoch ist wie das ihnen zustehende Basiselterngeld. Finanziell kommst Du also unter dem Strich auf dasselbe Ergebnis.

Ich empfehle das Elterngeldplus all jenen Familien, bei welchen beide Elternteile beruflich kürzer treten und sich um die Kinderbetreuung kümmern möchten. Bleibt hingegen ein Elternteil voll erwerbstätig, während der andere teilweise oder komplett aus dem Beruf aussteigt, ist das Basiselterngeld das Modell der Wahl.

Mein Tipp

Nach dem 14. Lebensmonat des Kindes darf es keine „Bezugslücke“ mehr geben, ansonsten entfallen Deine weiteren Ansprüche. Entscheidest Du Dich aber für das Modell ElterngeldPlus, können sich die Elternteile ab dem 15. Monat beliebig abwechseln oder aber sie wechseln je nach Bedarf zwischen Basiselterngeld und ElterngeldPlus.

Zum besseren Verständnis gebe ich Dir ein kurzes Beispiel: Nach der Geburt eines Kindes bezieht die Mutter zwei Monate Basiselterngeld und anschließend vier Monate ElterngeldPlus. Sie hat nun also insgesamt vier Basiselterngeld-Monate verbraucht. Vom fünften bis zehnten Monat bezieht der Vater ElterngeldPlus, also drei weitere Basiselterngeld-Monate. Anschließend kann die Mutter wieder die sieben verbleibenden Basiselterngeld-Monate oder aber 14 ElterngeldPlus-Monate beantragen.

Lars Erichsen

Wann Partnerschaftsbonusmonate beantragen?

Erfüllen beide Elternteile die zum Bezug des Elterngeldes genannten Voraussetzungen, können sie sich die Kinderbetreuung aufteilen und dadurch zusätzliche Partnerschaftsbonusmonate erhalten. Arbeiten also Mutter und Vater des Kindes nach dessen Geburt zwischen 25 und 30 Stunden pro Woche und teilen sich die Betreuung und Erziehung des Kindes in der restlichen Zeit auf, erhältst Du vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate. D

Dies gilt allerdings nur dann, wenn beide Eltern in diesen vier aufeinanderfolgenden Monaten ununterbrochen die für die Partnerschaftsbonusmonate erforderlichen Bedingungen erfüllen. Arbeitest Du also zum Beispiel im vierten Monat schon wieder 40 Stunden pro Woche, werden Dir auch die ersten drei Partnerschaftsbonusmonate nicht bezahlt oder müssen von Dir rückerstattet werden. Es gibt sie sozusagen nach dem Prinzip „ganz oder gar nicht“.

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Elterngeld wie lange

1. Du kannst frei zwischen dem Basiselterngeld und dem ElterngeldPlus wählen.

2. Das Basiselterngeld wird für zwölf Monate je Elternteil, maximal aber 14 Monate in voller Höhe gezahlt.

3. Das ElterngeldPlus erstreckt sich über den doppelten Zeitraum, also maximal 28 Monate, bei halbem Zahlbetrag.

4. Teilen sich die Eltern die Kinderbetreuung und arbeiten je 25 bis 30 Stunden pro Woche, können sie vier zusätzliche Partnerschaftsbonusmonate als ElterngeldPlus-Monate beantragen.

Für noch mehr Tipps empfehle ich Dir den kostenfreien Ratgeber rund um das Thema "Elterngeld" von Stefan Böhm. In diesem E-Book erfährst Du z.B.:

1. Wo Du Elterngeld beantragst!

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Dein Lars, Erichsen

Bildquellen:
Igor Negovelov - Fotolia.com, PhotographyByMK - Fotolia.com
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