Vorsicht vor Genussscheinen!
Die Anbieter von Genussscheinen versprechen häufig überdurchschnittliche Renditen. Doch das ist nur oberflächlich ein sicheres Geschäft
Die Suche nach absolut sicheren Renditen gestaltet sich aufwendig, es ist ein beinahe aussichtsloses Unterfangen. Da wirken Renditen von 4 bis 7 Prozent nicht nur verlockend, sondern fast zu schön um wahr zu sein. Genau so ist es
Hören Sie ruhig auf Ihr Bauchgefühl bei der Beurteilung von Geldanlagen. Das gilt nicht nur, aber besonders auch für Genussscheine.
Die Prokon-Pleite im Jahr 2014 – eine Lehre!
Eine Insolvenz in der Größenordnung von Prokon hinterlässt bei Einzelnen häufig einen massiven Schaden, was mehr als bedauerlich ist. Dennoch darf man kritisch fragen, was sich tausende von Anlegern gedacht haben, als sie insgesamt 1,4 Mrd. Euro investierten. Dass man eine Verzinsung von 5 Prozent und mehr ohne Risiken erhält?
Der durchschnittliche Deutsche recherchiert (Achtung – Ironie) schätzungsweise 80 Stunden vor dem Kauf eines neuen Autos. Er hat aber nicht die Zeit, sich den Prospekt einer Geldanlage komplett durchzulesen. Prokon hat 6 Prozent dauerhaft versprochen. Und somit eine Rendite, die 4,5 Prozent über dem damaligen Zinssatz lag. Höhere Zinsen bedeuten jedoch immer und ausnahmslos ein höheres Risiko.
Zwischen Aktien und Anleihen
Genussrechte verbriefen meistens einen Anteil am Gewinn oder anderen Erlösen. Sie sind nur Vermögensrechte, der Inhaber erwirbt also keinen Anteil am Unternehmen (wie bei einer Aktie) und hat somit auch keinerlei Stimmrechte. Als Kapitalform stehen sie damit zwischen Eigen- und Fremdkapital.
Die Ausstattung kann sich stark unterscheiden, weshalb die Information an erster Stelle steht. So gibt es auch Produkte, die keinen festen Zins und keine feste Laufzeit haben. Beschäftigen Sie sich mit den Details.
Die Fakten
- Genussscheine sind eine Mischform aus Anleihe und Aktie.
- Die Papiere werden dem grauen Kapitalmarkt zugeordnet.
- Viele Genussscheine sind an der Börse handelbar, aber nicht alle. In diesem Fall ist das Produkt illiquide, Sie können praktisch nicht vor Ende der Laufzeit verkaufen.
- Genussscheingläubiger werden erst nachrangig bedient.
Sind Genussscheine nicht an der Börse notiert, erhalten Sie ein illiquides Produkt. Das heißt: Im Zweifel haben Sie Schwierigkeiten die Anteile wieder los zu werden. Besonders wichtig: Genussscheine sind fast immer nachrangig!
Im Falle einer Insolvenz erhält der Inhaber sein Kapital erst nach allen anderen Gläubigern! Nachrangige Darlehen unterliegen zudem keiner staatlichen Kontrolle, nicht mal ein Verkaufsprospekt ist vorgeschrieben.
Genussscheine sind nicht per se ein verkehrtes Investment, aber wer die Risiken nicht kennt, wird sich zu schnell von einer vermeintlich attraktiven Rendite anlocken lassen. Gerade jetzt tummelt sich wieder eine Reihe von Anbietern in Zeitschriften und auf den ersten Seiten von Suchmaschinen.
Prüfen Sie ganz genau und fragen Sie gegebenenfalls Ihren Steuerberater. Werden die Risiken verschwiegen bzw. nicht transparent dargestellt, sollten Sie von einer Zeichnung absehen. Selbst ein Totalausfall ist möglich. Nicht umsonst werden die Papiere dem so genannten grauen Kapitalmarkt zugeordnet.
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