Wie stellst Du einen BAföG-Antrag?
Die Formblätter für Deinen BAföG-Antrag im Überblick
Um BAföG oder elternunabhängiges BAföG zu erhalten, musst Du einen BAföG-Antrag stellen. Hierfür gibt es spezielle Formulare beim jeweils zuständigen BAföG-Amt oder direkt online auf dessen Webseite. Welche Formblätter Du ausfüllen musst, hängt dabei von Deiner individuellen Situation ab. Hier alle BAföG-Formblätter im Überblick:
BAföG-Amt: Wo beantrage ich BAföG?
Hast Du die für Dich zutreffenden Formblätter ausgefüllt, musst Du den BAföG-Antrag beim zuständigen Amt einreichen. Achte darauf, dass Du alle in den Formblättern geforderten Nachweise, Kopien und Bescheinigungen zufügst. Dies beschleunigt die Bearbeitungszeit sowie die Bewilligung Deiner Förderung und die Berechnung ihrer Höhe. Fehlen Unterlagen, erhältst Du Post von dem zuständigen Sachbearbeiter und musst die entsprechenden Anlagen zeitnah nachreichen.
Doch wer ist eigentlich für Deinen BAföG-Antrag zuständig, also wo musst Du ihn abgeben bzw. per Post hinschicken? Für Studierende an Fachhochschulen und Universitäten ist das jeweilige Studentenwerk der Institution zuständig. Das Studentenwerk also, das auch Deine Immatrikulationsbescheinigung ausstellt. Bei Ausbildungen an Kollegs, Akademien und Abendgymnasien ist das jeweilige BAföG-Amt am Ort der Ausbildungsstätte Dein Ansprechpartner. Beim Schüler-BAföG ist der Wohnort Deiner Eltern dafür ausschlaggebend, welches BAföG-Amt für Dich zuständig ist. Für ein Auslandsstudium muss der Antrag beim für das jeweilige Land zuständigen BAföG-Amt eingereicht werden.
Du solltest stets einen Blick auf die Webseite des jeweiligen BAföG-Amtes oder Studentenwerkes werfen, denn hier findest Du nicht nur wichtige Informationen und Ausfüllhilfen, sondern häufig auch direkt die Formblätter zum Herunterladen oder sogar einen Online-Antrag.
Wann musst Du Deinen BAföG-Antrag einreichen?
Du solltest den BAföG-Antrag so früh wie möglich beim zuständigen Amt einreichen. Es gilt nämlich die Regel: Das BAföG wird rückwirkend frühestens ab dem Antragsmonat bezahlt. Das bedeutet, dass Du Deinen Erstantrag unbedingt vor dem Beginn des Bewilligungszeitraumes einreichen musst, damit Du die volle Förderung erhältst.
Allerdings wird ein BAföG-Antrag nicht bearbeitet, solange die Ausbildungsstätte noch nicht endgültig feststeht. Kümmere Dich daher direkt anschließend an eine Zusage bzw. Immatrikulation oder nach der Unterzeichnung Deines Ausbildungs-vertrages um Deinen BAföG-Erstantrag. Ebenso muss jeder BAföG-Folgeantrag vor Ablauf des alten bzw. Beginn des neuen Bewilligungszeitraumes eingereicht werden, damit keine finanziellen Lücken entstehen. Als Faustregel gelten hier rund zwei Monate vor Beginn eines neuen Bewilligungszeitraumes.
Manchmal wird die Zeit knapp, z.B. weil Du erst über das Nachrückverfahren auf der Warteliste die Zusage für einen Studiengang erhalten hast. Du kannst dann auch einen ersten formlosen BAföG-Antrag stellen und die ausgefüllten Formblätter zeitnah nachreichen. So kannst Du die Antragsfrist wahren und erhältst später eine komplette Nachzahlung, sobald der vollständige BAföG-Antrag eingegangen ist und bewilligt wurde. Damit Du das Eingangsdatum Deines (formlosen) BAföG-Antrages im Streitfall nachweisen kannst, solltest Du diesen per Einschreiben mit der Post senden.
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Viel Spaß beim Lesen.
Dein Lars Erichsen
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