++ Most Wanted – Über diese Aktien spricht der Markt! --> Heute gratis sichern ++
Zur Übersicht Finanzen

Wann bekomme ich BAföG?

Gibt es eine BAföG-Förderungshöchstdauer?

Damit die Regelung, dass Du lediglich 10.000 Euro des gewährten Darlehens zurückzahlen musst, nicht missbraucht wird, wurde eine Förderungshöchstdauer festgesetzt. Das bedeutet, dass BAföG nur für die jeweilige Regelstudienzeit bezahlt wird. Diese liegt bei den meisten Bachelor-Studiengängen zwischen sechs und sieben Semestern, in Master-Studiengängen sind es meist vier bis fünf Semester. Darin enthalten sind auch Praxissemester, Prüfungszeiten und weitere berufspraktische Tätigkeiten, die für den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung erforderlich sind. Dies ist der späteste Zeitpunkt, an welchem die Förderung durch das BAföG endet.

Kann die BAföG-Förderung vorzeitig beendet werden?

Ja! Je nach Situation kann die Förderung natürlich auch schon früher enden als zur Förderungshöchstdauer. Hier findest Du Beispiele für solche Situationen:

  • Bei erfolgreichem Abschluss des Studiums oder der Ausbildung zum Ende des Monats, in welchem die letzte Prüfung oder der letzte Prüfungsteil abgelegt wurde.
  • Ab 1. August 2016 endet die Förderung erst mit Ende des Monats, in welchem die Abschlussnote bekannt gegeben wird (spätestens zwei Monate nach der letzten Prüfung).
  • Bei endgültigem Nichtbestehen einer Vor-, Zwischenprüfung oder eines Moduls.
  • Bei Abbruch des Studiums (ungleich dem Fachrichtungswechsel).
  • Bei Unterbrechung einer Beurlaubung während des Studiums oder der Ausbildung sowie bei Fortsetzung nach der Wiederaufnahme.
  • Bei Nichtbesuch des Unterrichts, der Vorlesungen oder eines Praktikums (hierbei können Rückzahlungen fällig werden).

Ist eine BAföG-Verlängerung möglich?

Ja, in Ausnahmefällen wird ein BAföG-Verlängerungsantrag genehmigt. Solche Ausnahmefälle sind beispielsweise:  

  • Erwerben von Sprachkenntnissen, die für den Studiengang vorausgesetzt werden.
  • Abschlusswiederholung für eine Notenverbesserung
  • Verzögerung des Abschlusses durch Mitwirkung in offiziellen Hochschulgremien
  • Studium im Ausland oder Auslandsaufenthalt (höchstens ein Jahr Verlängerung)
  • Erziehung von Kindern unter zehn Jahren
  • Vorgeschriebene Vorsemester für einen Masterstudiengang
  • Krankheit oder Behinderung
  • Verzögerung des Abschlusses durch Verschulden der Hochschule
  • Fachrichtungswechsel
  • Erstmaliges Nichtbestehen einer Zwischen-, Modul- oder Abschlussprüfung
  • Schwangerschaft

Ich schenke Dir diesen wertvollen BAföG-Ratgeber

BAföG-Förderungshöchstdauer

Inhalt des kostenfreien BAföG-Ratgebers:

Klicke in der anschließenden Box einfach auf "Jetzt sichern", um Dir den ausführlichen und praxisorientierten BAföG-Ratgeber von Finanz-Experte Stefan Böhm kostenfrei herunterzuladen.

Viel Spaß beim Lesen.

Dein Lars Erichsen

Bildquellen:
Natalia Merzylakova - Fotolia.com, BillionPhotos.com - Fotolia.com
'; exit-intend
exit-intend-close