Studienfinanzierung ohne BAföG: Wie geht das?
So kannst Du studieren ohne BAföG!
Bevor Du BAföG-Betrug begehst und eine Strafe riskierst, weil Du keinen Anspruch auf BAföG hast oder nur in einer zu geringen Höhe, solltest Du Dich für eine andere Art der Studienfinanzierung entscheiden. Für Studierende ohne BAföG-Berechtigung, die neben dem Studium nicht oder nicht ausreichend jobben können, gibt es nämlich eine Menge sinnvolle Alternativen.
Studienfinanzierung mit Kindergeld
Das Kindergeld reicht zwar für eine Finanzierung Deiner Ausbildung oder Deines Studiums nicht aus, stellt aber eine Ergänzung für Dein Finanzierungsmodell dar. Allerdings erhalten Du bzw. Deine Eltern das Kindergeld nur bis zu Deinem 25. Lebensjahr. Das Kindergeld steht Deinen Eltern zu, da diese sich aber wiederum in der Unterhaltspflicht befinden, müssen sie Dir ausreichend Geld für Deine Aus-bildung zur Verfügung stellen. Kommen sie dieser Pflicht nicht nach, kannst Du bei der zuständigen Familienkasse eine sogenannte Abzweigung beantragen, so dass das Kindergeld zukünftig direkt auf Dein Konto überwiesen wird.
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Studienfinanzierung mit Wohngeld
Einen weiteren staatlichen Zuschuss kannst Du in Form des Wohngeldes beantragen. Dieses steht Studierenden zwar nur in Ausnahmefällen zu, dazu zählen aber gerade jene Fälle, in denen der Betroffene keinen Anspruch auf BAföG (mehr) hat. Ob Du Wohngeld erhältst und in welcher Höhe, hängt dabei von folgenden drei Faktoren ab:
- Anzahl der Haushaltsmitglieder
- Einkommen der Haushaltsmitglieder
- Höhe der Miete
Studienfinanzierung mit ALG II
Anstelle des Wohngeldes kannst Du bei einem Teilzeitstudium eventuell auch ALG II beantragen. Ein Teilzeitstudium ist gemäß BAföG nämlich nicht förderungsfähig. Bei einem Vollzeitstudium ist die Beantragung des ALG II in der Regel nicht möglich, da Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen musst. Du begibst Dich mit Bezug des ALG II nämlich in die Pflicht, eventuelle Jobangebote der Arbeitsvermittlung anzunehmen.
Solltest Du aufgrund einer Schwangerschaft, der Kinder-erzieheung oder einer Krankheit beurlaubt sein, kannst Du auch für ein Vollzeitstudium Sozialgeld beantragen. Weitere Informationen und eine individuelle Beratung erhältst Du in diesen Fällen direkt beim zuständigen Jobcenter.
Studienfinanzierung mit Stipendien
Eventuell kommt die Bewerbung auf ein Stipendium für Dich infrage. Je nach Förderprogramm ist manchmal sogar die Kombination mehrerer Stipendien möglich. Infrage kommen zum Beispiel:
- Deutschlandstipendium
- Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung
- Deutscher Akademischer Austausch Dienst
Zudem gibt es spezielle Stipendien für einzelne Fachrichtungen oder Gruppen von Studierenden, zum Beispiel für Studenten mit besonderer Begabung.
Studienfinanzierung mit Studienkredit
Zuletzt steht Dir noch die Möglichkeit eines Studienkredites offen. Diesen kannst Du jederzeit beantragen, wenn keine andere Finanzierungsart infrage kommt oder der monatliche Geldbetrag dennoch nicht ausreicht. Studienkredite haben im Gegensatz zu handelsüblichen Bankenkrediten in der Regel bessere Konditionen mit geringeren Zinsen und einer einfacheren Bonitäts-Einstufung.
Für Studienkredite gibt es verschiedene Anbieter. Vergleiche deshalb stets im Voraus die jeweiligen Voraussetzungen für eine Kreditgewährung, die Zinnssätze sowie die Rückzahlungsbedingungen.
Wenn Du beim BAföG-Amt eine Förderung beantragt hast, diese Dir aber nicht (mehr) zusteht, erhältst Du einen ablehnenden Bescheid. Anschließend kannst Du ein BAföG-Bankdarlehen beziehungsweise die „Hilfe zum Studienabschluss“ beantragen. Hierbei handelt es sich um ein verzinsliches Darlehen der KfW mit einer Laufzeit von maximal zwölf Monaten. Das Angebot richtet sich daher vor allem an Studierende, die die Förderungshöchstdauer überschritten haben oder nur eine kurze Zeitspanne finanziell überbrücken müssen. Reicht dieser Zeitraum von einem Jahr in Deinem Fall nicht aus, so stehen Dir zwei weitere Möglichkeiten offen:
1. Der Bildungskredit des Bundes kann aufgrund der Bürgschaft durch den Bund besonders günstige Zinssätze anbieten. Er kann anschließend an das BAföG-Bankdarlehen beantragt werden, also frühestens ab dem dritten Semester. Er wird allerdings nur für Vollzeitstudiengänge und bis zu einer maximalen Höhe von 7.200 Euro für 24 Monate gewährt.
2. Reicht auch dieser Zeitraum nicht aus oder Du benötigst einen Kredit für ein Teilzeitstudium, so kommt der KfW-Studienkredit für Dich infrage. Mit etwas höheren Zinssätzen gegenüber dem Bildungskredit kannst Du diesen auch für einen längeren Zeitraum, für Teilzeitstudiengänge, mit einer Altersgrenze von bis zu 44 Jahren sowie bis zu einer Höhe von 650 Euro im Monat beantragen.
Im Gegensatz zum klassischen Kredit kannst Du auch einem sogenannten Bildungsfonds beitreten. Unter gewissen Voraussetzungen finanzieren Dir die Anleger des Fonds dann Dein Studium. Im Gegenzug verpflichtest Du Dich ebenfalls dazu, nach Deinem Berufseinstieg in den Fonds einzuzahlen und dadurch wiederum Studierende finanziell zu unterstützen. Die Höhe der Zahlungen wird in der Regel als fester prozentualer Anteil von Deinem Bruttoeinkommen berechnet.
Viel Erfolg bei der Finanzierung Deines Studiums!
Dein Lars Erichsen
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