Elternunabhängiges BAföG beantragen: Wie geht das?
Antrag beim BAföG-Amt stellen leicht gemacht
Unter gewissen Voraussetzungen sieht das BAföG-Amt bei der Entscheidung über Deine Förderungsfähigkeit von der Anrechnung des Einkommens Deiner Eltern ab. Dies ist immer dann der Fall, wenn diese ihrer Un-terhaltsverpflichtung nicht (mehr) nach-kommen können oder wollen. Das Bundes-ausbildungsförderungsgesetz gesteht Dir dann natürlich trotzdem eine ausreichende finanzielle Förderung Deiner Ausbildung durch die BAföG-Leistungen zu.
Einen Antrag auf „elternunabhängiges BAföG“ kannst Du stellen, wenn ...:
- Du zwischen Deinem 18. Geburtstag und dem Beginn der Ausbildung bzw. des Studiums mindestens fünf Jahre erwerbstätig warst. Hierunter fallen sowohl Teilzeit- als auch Vollzeitbeschäftigungen, abhängige und selbstständige Tätigkeiten. In dieser Zeit musst Du ausreichend Geld verdient haben, sodass Du Deinen Lebensunterhalt unabhängig bestreiten konntest, also mindestens 120 Prozent des jeweiligen Bedarfssatzes für Studierende. Ab dem 1. Oktober 2016 liegt dieser Wert bei rund 716 Euro pro Monat.
- Du eine Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen hast und anschließend noch so lange erwerbstätig warst, dass sich daraus insgesamt mindestens sechs Jahre ergeben. Die Erwerbstätigkeit muss davon mindestens drei Jahre umfassen, je nach Länge der Ausbildung entsprechend mehr.
- Du eine allgemeine Hochschulreife an einem Kolleg oder Abendgymnasium anstrebst.
- Du über 30 Jahre alt bist und Dich noch in einer Ausbildung befindest bzw. studierst.
- ein Elternteil nicht auffindbar ist (unbekannter Aufenthaltsort), wird dessen Einkommen nicht berücksichtigt. Dasselbe gilt natürlich, wenn beide Elternteile an einem unbekannten Aufenthaltsort sein sollten.
- Deine Eltern verstorben sind und Du als Vollwaise giltst. Die Waisenrente wird aber als Dein eigenes Einkommen angerechnet.
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Viel Spaß beim Lesen.
Dein Lars Erichsen
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