BAföG-Rückzahlung: Wer, wann, wie viel?
Musst Du BAföG zurückzahlen?
Ja, da das BAföG eben nur zur Hälfte als Zuschuss gewährt wird, musst Du den Darlehensanteil Deiner BAföG-Förderung wieder zurückzahlen. Es handelt sich dabei, wie bereits erwähnt, um ein zinsloses Darlehen. Allerdings gibt es eine gesetzliche Höchstgrenze: Du musst demnach nur maximal 10.000 Euro des Darlehensanteils zurückzahlen, unabhängig von der tatsächlich in Anspruch genommenen Förderungshöhe.
ACHTUNG
Nur das BAföG für Studierende und Auszubildende muss zur Hälfte zurück-gezahlt werden. Das Schüler-BAföG wird hingegen als Vollzuschuss gewährt.
Wer koordiniert die BAföG-Rückzahlung?
Für die Rückzahlung des Staatsdarlehens ist das Bundesverwaltungsamt (BVA) zuständig. Dieses hat seinen Sitz in Köln. Ansprechpartner für die BAföG-Rückzahlung ist also nicht das jeweilige BAföG-Amt oder Studentenwerk. Deshalb ist es wichtig, dass Du dem Bundesverwaltungsamt stets Deine aktuelle Adresse mitteilst. Ansonsten werden bis zu 25 Euro pro Adressermittlung fällig. Solltest Du dadurch mit Deiner Rückzahlung in Verzug kommen, musst Du zudem mit Verzugszinsen oder gar Mahngebühren rechnen.
Wann musst Du BAföG zurückzahlen?
Die Rückzahlung des BAföG-Darlehens beginnt in der Regel fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer im Bachelor-Studiengang (auch bei anschließender Förderung eines Master-Studienganges). Etwa ein halbes Jahr zuvor setzt das BVA ein entsprechendes Schreiben auf – wofür es Deine aktuelle Adresse benötigt – und teilt Dir darin alle wichtigen Informationen mit.
Wie werden die Raten der BAföG-Rückzahlung berechnet?
Dazu gehört zum Beispiel die Berechnung der Raten, welche Du ab Beginn der Rückzahlung monatlich zu leisten hast. In der Regel sind dies 105 Euro. In Sonderfällen können sie aber niedriger beziehungsweise höher ausfallen, stets abhängig von Deinem Nettoeinkommen sowie der noch verbleibenden Rückzahl-ungszeit. Die Raten werden jeweils quartalsweise entrichtet.
Gibt es eine Verschiebung oder Freistellung von der BAföG-Rückzahlung?
Natürlich kann die Rückzahlung des BAföG-Darlehens auch gemindert oder gar verschoben werden. Liegt Dein Nettoeinkommen knapp über der Freigrenze, musst Du nur den überschüssigen Betrag als Raten entrichten. Diese Freigrenze liegt derzeit bei 1.070 Euro zuzüglich 535 Euro für den Ehe- oder Lebenspartner und 485 Euro für jedes Kind. Ab 1. August 2016 beziehungsweise 1. Oktober 2016 wird die Freigrenze auf 1.145 Euro zuzüglich 570 Euro für den Ehe- oder Lebenspartner und 520 Euro für jedes Kind erhöht. Verdienst Du also derzeit netto 1.090 Euro, musst Du lediglich 20 Euro an monatlichen Raten bezahlen.
Liegt Dein Nettoeinkommen hingegen auf oder unter der Einkommensgrenze, kannst Du einen Antrag auf Freistellung vonder Rückzahlung stellen. Wird die Freistellung genehmigt, so gilt sie für ein Jahr. Anschließend wird Deine Rückzahl-ungspflicht erneut geprüft oder Du musst einen neuen Antrag auf Freistellung einreichen. Auch rückwirkend ist die Freistellung von der Rückzahlung für bis zu vier Monate möglich.
Nachlass durch komplette BAföG-Rückzahlung
Es ist nicht möglich das Darlehen früher als fünf Jahre nach Ende des Förderungs-zeitraumes zurückzuzahlen. Allerdings kannst Du dann Deine Darlehensschuld auf einen Schlag begleichen. Dies hat einen großen Vorteil: Du kannst einen Nachlass von bis zu 50 Prozent erhalten. Ein entsprechendes Angebot ist im Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid enthalten, welchen Du vor Beginn der Rückzahlung vom BVA erhältst.
Allerdings werden die einmalige Rückzahlung sowie der Nachlass anhand der gesamten Darlehenssumme berechnet, welche Du dem Staat schuldest. Es gilt also nicht die Obergrenze von 10.000 Euro. Daher lohnt sich das Modell der einmal-igen Rückzahlung nur selten, wenn Dein Darlehensbetrag deutlich höher als 10.000 Euro ist, zumal Du bei der Ratenzahlung keine Zinsverluste einfährst. Rechne deshalb im Voraus genauestens aus, welcher Rückzahlungs-weg in Deinem individuellen Fall günstiger ist.
BAföG-Rückzahlung: Was passiert am Ende der Frist?
Du kannst die Rückzahlung bei einem zu geringen Nettoeinkommen jeweils um ein Jahr verschieben. Insgesamt hat der Staat einen maximalen Rückzahlungszeitraum von 20 Jahren festgelegt. Diese Frist wird mit jeder Freistellung von der Rückzahlungspflicht um den entsprechenden Zeitraum verlängert, jedoch maximal um zehn weitere Jahre. Je kürzer die verbleibende Zeit für die Rückzahlung wird, desto höher sind die zu entrichtenden Raten. Zum Ende der Frist wird dann der gesamte noch ausstehende Betrag fällig. Nur in besonderen Härtefällen gemäß § 59 BHO kann das Darlehen endgültig gestundet oder erlassen werden.
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Dein Lars Erichsen
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