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Optionsscheine und ihre Geschichte

Willkommen in der Welt der Optionsscheine!

Der Optionsscheinmarkt nahm in den 90er Jahren eine dynamische Entwicklung. Galt bis Mitte der 80er Jahre der Optionsschein als reines Finanzierungsinstrument von börsennotierten Aktiengesellschaften, so rückte gegen Ende dieser Dekade das Spekulations- und Absicherungsmoment verstärkt in den Vordergrund.

Optionsscheine und Optionsanleihen

Ursprünglich wurden Optionsscheine nur im Zusammenhang mit einer Optionsanleihe begeben. Die Optionsanleihe erlaubt es dem Unternehmen einen Kredit (Fremdkapital) zu erhalten, dessen Zinssatz deutlich unter den marktüblichen Sätzen liegt. Um eine Anleihe platzieren zu können, für die keine marktgerechte Verzinsung geboten wird, muss dem potenziellen Käufer natürlich eine Zusatzleistung geboten werden, die diesen Zinsnachteil ausgleicht. Diese besteht darin, dass an jede Anleihe eine fixe Anzahl von Optionsscheinen (Optionsrechte) gekoppelt ist.

Der Optionsschein berechtigt dann zum Bezug einer bestimmten Anzahl der Aktien des Unternehmens zu einem festen Kurs innerhalb eines vorher definierten Zeitraums. Der Käufer der Optionsanleihe erhält somit neben seiner garantierten Minimalverzinsung aus der Anleihe noch die Chance auf einen erheblichen Mehrertrag, falls sich der Kurs der Aktie während der Laufzeit des Optionsscheins nach oben entwickelt. Denn für den Fall, dass der Kurs der Aktie am Ende der Laufzeit über dem Bezugskurs des Optionsscheins notieren sollte, würde der Anleger je nach Aktienkurs einen deutlichen, risikofreien Zusatzertrag erwirtschaften. So kann er bei Ausübung des Optionsscheins die Aktie zu dem zum Zeitpunkt der Begebung des Optionsscheins festgelegten Kurs beziehen und diese sofort wieder zum höheren, aktuell an der Börse gehandelten Kurs verkaufen. Die Differenz zwischen dem niedrigeren Kaufpreis aus der Ausübung des Optionsscheins und der Veräußerung zum höheren Börsenkurs entspricht seinem Gewinn.

Neben der niedrigen Verzinsung hat die emittierende Gesellschaft noch einen weiteren Anreiz zur Begebung einer Optionsanleihe. Denn für den Fall der Ausübung des Optionsscheins muss die Aktiengesellschaft neue Aktien schaffen, was eine Erhöhung der Aktienanzahl, bzw. des Grundkapitals (bedingte Kapitalerhöhung) zur Folge hat und dem Unternehmen frische Liquidität zuführt. Deshalb hat auch jede AG, die eine Optionsanleihe ausstehen hat, einen zusätzlichen Anreiz, dass ihr Aktienkurs am Ende der Laufzeit über dem Bezugskurs des Optionsscheins notiert. Der Eigentümer einer Optionsanleihe verfügt nach dem Kauf aber auch über die Möglichkeit, den Optionsschein von der Optionsanleihe abzutrennen und separat über die Börse zu veräußern. Die ursprüngliche „Optionsanleihe cum“ zerfällt dann in eine „Optionsanleihe ex“ und den Optionsschein.

Info

info Wussten Sie schon?

Diesen Optionsscheinen galt in den 80er Jahren – aufgrund fehlender Alternativen – das besondere Interesse vieler spekulativ eingestellter Anleger, die durch ein „glückliches Händchen“ traumhafte Kursgewinne erzielten. Als besonders gewinnträchtig haben sich damals die in Deutschland notierten japanischen Optionsscheine erwiesen, die teilweise Kurssteigerungen von mehreren zehntausend Prozent erreichten. Erst lange nach dem Ende der japanischen Superhausse zum Jahreswechsel 1989/1990 erlahmte langsam das Interesse speziell an den japanischen Optionsscheinen.

Gedeckte Optionsscheine bzw. "Covered Warrants"

Veranlasst durch die Spekulationswut der Anleger erschienen dann gegen Ende der 1980er Jahre in Deutschland erstmals sogenannte „Gedeckte Optionsscheine“ oder „Covered Warrants“. Hierbei handelt es sich nicht um abgetrennte Optionsscheine, sondern um eigenständig an den Markt gebrachte Wertpapiere, deren ursprünglicher Sinn und Zweck darin bestand, die aufkommende Nachfrage nach spekulativen Anlagemöglichkeiten zu befriedigen. Gedeckte Optionsscheine werden nicht von einer Aktiengesellschaft als Finanzierungsobjekt emittiert, sondern sie müssen von den sogenannten Emissionshäusern begeben werden. Diese treten nach der Emission als „Market Maker“ in den von ihnen emittierten Optionsscheinen auf.

Dies bedeutet, dass sie für die von ihnen begebenen Optionsscheine während des ganzen Tages An- und Verkaufskurse stellen und somit liquiden Handel garantieren. Der Käufer eines Optionsscheins hat dadurch die Gewähr, dass er diese Wertpapiere jederzeit wieder verkaufen kann. Ein bestimmter Rückkaufpreis wird allerdings nicht garantiert, denn dieser richtet sich in erster Linie nach der Bewegung des Bezugsobjekts.

Im Laufe der Jahre wurden nicht nur Optionsscheine begeben (emittiert), die zum Bezug von Aktien berechtigten, sondern auch zum Bezug von Indizes, Baskets, Zinsen, Währungen, Rohstoffen, Edelmetallen und Waren. Hierbei ist der tatsächliche Bezug des zugrundeliegenden Objektes (Underlyings) zumeist nur noch historischer Hintergrund. Die Optionsscheine erhalten ihren Wert vielmehr dadurch, dass das jeweilige Emissionshaus die Zahlung eines Differenzbetrages, der sich als Differenz des aktuellen Börsenkurses des Underlyings und des Bezugskurses berechnet, garantiert.

Put-Optionsscheine und Spezial-Optionsschein

Daneben begaben viele Emissionshäuser auch Put-Optionsscheine. Diese steigen im Wert, falls das Bezugsobjekt, beispielsweise eine Aktie, fällt. Neben neuen Bezugsobjekten wurden auch vollkommen neue Optionsscheinkonstruktionen kreiert, die als Spezial-Optionsscheine bezeichnet werden. Hierzu zählen die Digital-, Range- und Power-Optionsscheine.

Durch die anfängliche Goldgräberstimmung in diesem Marktsegment nahm lange Zeit die Zahl der Emissionshäuser beständig zu, bevor eine Konsolidierung einsetzte. Aufgrund der immer stärker gewordenen Konkurrenz zwischen den einzelnen Emissionshäusern hat sich in Deutschland ein weltweit fast einmaliger Markt für Optionsscheine herausgebildet, dessen Effizienz und Professionalität, auch sichtbar anhand der immer enger gewordenen Spreads, zum Vorteil der Optionsscheinkäufer zugenommen hat.

Meinung

sprechblase Böhms Fazit

Mittlerweile rückt neben der reinen Spekulation und der Jagd nach dem schnellen Profit immer stärker der Absicherungsgedanke in den Vordergrund. Denn nicht nur unter den institutionellen, sondern auch unter den Privatanlegern wächst das Bewusstsein für professionell gemanagte Wertpapierdepots durch ausgefeilte Absicherungsstrategien. Unter Kostengesichtspunkten ist gerade für den Privatanleger der Optionsschein für solche Absicherungsstrategien unverzichtbar.

Welcher Grundstein allerdings mit der Emission der ersten Covered Warrants gelegt wurde, konnte zu Beginn der Emissionstätigkeit niemand ahnen. Noch viel weniger war jedoch abzusehen, welchen Boom der Optionsscheinsektor und der Handel mit Derivaten im Allgemeinen gerade in Deutschland erfahren sollte.

Stefan Böhm
Bildquellen:
Johannes Menk - Fotolia.com
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