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Finanzen: Das ändert sich 2016

Mit dem neuen Jahr gibt es Änderungen bei Konto, Steuern, Rente, Kindergeld, Banken & Co.

Ich hoffe, Sie sind gut ins neue Jahr gestartet und wünsche Ihnen auf diesem Wege nur das Beste für das Jahr 2016. Dass all Ihre Wünsche in Erfüllung gehen und Sie Ihr Leben rundum zufrieden genießen können. Auch 2016 sollten Sie natürlich Ihre Finanzen stets im Blick behalten, so dass Sie nicht in eine Schuldenfalle tappen. Zur Unterstützung habe ich für Sie die Infografik "Das ändert sich 2016" erstellt, denn es gibt einige Änderungen bei Konto, Steuern, Rente, Kindergeld, Banken & Co. Aber sehen Sie selbst. Viel Spaß beim Informieren!

Geld, Finanzen, Steuern
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Unter Angabe von www.boehms-dax-strategie.de dürfen Sie die Grafik für eigene Zwecke nutzen.

Finanzen: IBAN wird Pflicht, BIC entfällt bei Überweisungen

Ab dem 1. Februar 2016 müssen Sie die IBAN bei Überweisungen benutzen. Aufträge mit alten Kontonummern bearbeiten Banken nicht mehr. Die BIC-Angabe entfällt dafür. Für Überweisungen innerhalb Deutschlands war dies bereits 2015 der Fall. Ab Februar ist die Angabe der BIC nun auch bei europaweiten Überweisungen nicht mehr nötig. Bei bestehenden Daueraufträgen müssen Sie nichts tun. Nur beim Anlegen neuer Daueraufträge ist die Angabe der IBAN ab Februar Pflicht.

Finanzen: Bankenwechsel und Kontoüberziehung

Einheitliche Mindeststandards sollen einen Wechsel der kontoführenden Bank für Sie erleichtern. So sollen z.B. Lastschriftmandate oder Daueraufträge vom alten auf das neue Institut übertragen werden. Sie sparen als Kunde dadurch viel Zeit. Für Kontoinhaber, die im Soll liegen, muss die Bank künftig eine Beratung anbieten, um kostengünstigere Alternativen zum Dispokredit aufzuzeigen. 

Wenn der Kontoinhaber den Überziehungsrahmen mehr als ein halbes Jahr lang ununterbrochen zu Dreiviertel nutzt, muss die Bank diesbezüglich aktiv werden. Wird das Konto bis in den Bereich der geduldeten Überziehungen belastet, muss die Bank schon nach drei Monaten das Beratungsgespräch suchen.

Finanzen: Steuern - Kalte Progression wird leicht abgemildert 

Für Arbeitnehmer gelten neue Grundfreibeträge für die Einkommenssteuer. Sie steigen um 180 Euro auf 8.652 Euro für Ledige und auf 17.304 Euro für Verheiratete. Zugleich werden die Eckwerte des Einkommenssteuertarifs leicht angehoben, um die kalte Progression abzumildern. Ganz konkret wird der Spitzensteuersatz von 42% künftig erst ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 53.666 Euro für Ledige (bislang 52.882 Euro) fällig und für Verheiratete bei 107.332 Euro (bislang 105.764 Euro). 

Arbeitnehmer profitieren dadurch beim monatlichen Abzug der Lohnsteuer, allerdings ist die Entlastung eher symbolisch. Ein Lediger, der 50.000 Euro im Jahr verdient, bekommt 2016 ca. 118 Euro mehr ausgezahlt. Für einen kompletten Ausgleich der kalten Progression reicht dies aber noch lange nicht aus, dafür wäre nämlich eine Entlastung um ca. 477 Euro nötig.

Info

info Warten Sie!

War ich vielleicht zu schnell und Sie haben Verständnisprobleme beim Begriff "kalte Progression"? Kein Problem! Ich erkläre Ihnen den Begriff und die Zusammenhänge gerne: 

Die kalte Progression zeigt die Steuermehrbelastung eines Arbeitnehmers im Lauf der Zeit. Sie entsteht, wenn die Eckwerte des Steuertarifs nicht an die Inflationsrate angepasst werden. Steigt das Einkommen entsprechend der Preissteigerungsrate, so zahlt der Arbeitnehmer wegen der Lohnerhöhung mehr Steuern, obwohl seine Kaufkraft gleich geblieben ist. Zum Beispiel musste ein Arbeitnehmer mit 30.000 Euro Jahreseinkommen und Basisjahr 2010 im Jahr 2015 eine Steuermehrbelastung von 312 Euro tragen.

Die "kalte Progression" könnte ganz leicht vermieden werden, wenn die Eckwerte des Steuertarifs mit der Preissteigerungsrate (Inflation) angehoben würden. Doch die Politik hat kein Interesse daran, denn sie kann auf diese Weise Steuererhöhungen erzielen, ohne dass es das "Steuervolk" merkt und ohne dass es vom Bundestag beschlossen werden muss.

Finanzen: Unterhalt, Vorsorge, Freistellungsaufträge

Durch die Anhebung des Existenzminimums sind 180 Euro mehr Unterhalt als außergewöhnliche Belastung absetzbar - pro Jahr 13.805 Euro. Auch Vorsorgeaufwendungen für das Alter werden künftig höher berücksichtigt – mit 82% statt wie bisher mit 80%. Der Höchstbetrag steigt auf 22.767 Euro (zuvor 22.172 Euro). Wenn Sie Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag erteilt haben, sollten Sie diesen nun überprüfen. Denn seit 2016 ist er nur noch mit einer Steuer-ID gültig. Meist reicht es aus, wenn Sie Ihrer Bank einfach Ihre Steuer-ID mitteilen.

Finanzen: Etwas mehr Geld für Kinder und Eltern

Das Kindergeld wird 2016 um satte 2 Euro erhöht. Demnach erhalten Sie für das erste und zweite Kind 190 Euro monatlich, für das dritte Kind 196 Euro und für das vierte sowie alle weiteren Kinder 221 Euro. Für Kindergeldbezug müssen Sie ab 2016 die Steuer-ID des Kindes sowie des Elternteils, welches das Kindergeld ausgezahlt bekommt, angeben. Sie müssen vorerst nichts tun. Wenn Ihre Steuer-ID fehlen sollte, meldet sich die Familienkasse bei Ihnen. 

Verbesserungen gibt es außerdem beim Kinderfreibetrag, der 2016 auf 4.608 Euro angehoben wird. Der Kinderfreibetrag steigt um 96 Euro pro Kind und um 48 Euro für jeden Elternteil. Vor allem höhere Einkommen werden hiervon profitieren. Die Summe der Freibeträge klettert 2016 pro Kind und Jahr somit auf 7.248 Euro.

Finanzen: Krankenkassenbeiträge steigen

Die gesetzlichen Krankenkassen brauchen Geld. Der Grundbeitrag von 14,6% bleibt zwar stabil, viele Kassen erheben aber Zusatzbeiträge, die vom Arbeitnehmer zu zahlen sind. Der Zusatzbeitrag steigt im Schnitt von 0,2% auf 1,1%. Für den Arbeitnehmer erhöht sich der durchschnittliche Krankenkassenbeitrag dadurch auf 15,7%. Hier lohnt sich ein Vergleich, denn ob und wie hoch der Zusatzbeitrag ausfällt, legt jede Kasse selbst fest. 

Mein Tipp

Erhebt eine Kasse einen solchen Zusatzbeitrag erstmalig oder erhöht ihn, gilt ein Sonderkündigungsrecht für Sie als Versicherter.

Stefan Böhm

Des Weiteren steigen die Beitragsbemessungsgrenzen: für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung von derzeit 4.125 Euro auf 4.237,50 Euro im Monat und für die Renten- und Arbeitslosenversicherung von 6.050 Euro auf 6.200 Euro (Westdeutschland) bzw. 5.200 Euro auf 5.400 Euro (Ostdeutschland) im Monat.

Finanzen: Rentner bekommen mehr Geld

Mehr Geld bekommen 2016 auch Rentenbezieher: Der Zuschlag für Rentner im Westen (+4,4%) und im Osten (+5,0%) ist so hoch wie seit 20 Jahren nicht mehr. Die genaue Höhe der Anpassung wird aber erst im Frühjahr bekanntgegeben. Doch zeitgleich greift der Staat bei den Rentnern zu. Der steuerpflichtige Rentenanteil steigt 2016 von 70% auf 72%. Nur noch 28% der ersten vollen Bruttojahresrente bleiben damit steuerfrei.

Info

info Übrigens! Wussten Sie schon, ...

... dass die Zahl der Rentenbezieher seit 1992 von 19,27 Mio. um 31,4% auf 25,33 Mio. angestiegen ist?

Finanzen: Ökostromumlage

Schlechte Nachrichten für den Normalo-Stromkunden: Die EEG-Umlage (EEG = Erneuerbare Energien) steigt ab 1. Januar 2016 um knapp 0,2 Cent auf circa 6,5 Cent pro Kilowattstunde. Das ist der höchste Stand seit der Einführung der EEG-Umlage 2003. Die Summe aller Umlagen, Abgaben und Steuern im Strompreis ist damit so hoch wie nie: sie erhöht sich netto um 0,6 Cent pro Kilowattstunde.

Finanzen: Weitere interessante Fakten im Kurzüberblick

  1. Spätestens Mitte 2016 müssen die Banken für jeden Menschen, der sich legal in Deutschland aufhält, ein Girokonto anbieten.
  2. Seit 2016 beträgt das Briefporto 0,70 Euro statt wie bisher 0,62 Euro. Dieser satte Aufschlag soll für die nächsten drei Jahre Bestand haben.
  3. Elektrofahrzeuge waren bislang zehn Jahre von der Steuer befreit. Elektroautos, die nach dem 31.12.2015 zugelassen werden, sind nur noch für fünf Jahre befreit.
  4. Das deutsche Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (kurz EEG) regelt die bevorzugte Einspeisung von Strom aus Erneuerbaren Energien (Solar, Wind, Biomasse, etc.) ins Stromnetz und garantiert den Erzeugern feste Einspeisevergütungen. Die EEG-Umlage ist der größte Kostenblock, den Stromkunden für die Energiewende zahlen.

Sie haben noch Fragen, dann schreiben Sie mir!

Ich freue mich darauf, von Ihnen zu lesen,

Ihr Stefan Böhm

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