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CFDs und Steuer: Abgeltungssteuer auf Gewinne?

Wie werden CFDs steuerlich behandelt?

Ich weiß, Sie mögen gute Nachrichten, jeder mag gute Nachrichten. Also, hier für Sie die gute Nachricht: Es gibt keine spezielle Steuer auf CFDs. Allerdings kommen Sie in Sachen Finanzamt auch bei CFDs nicht ganz ungeschoren davon.

Die Gewinne aus Differenz-Kontrakten fallen wie die meisten Kapital-Erträge ebenfalls unter die Abgeltungssteuer. Diese beträgt bekannter Weise pauschal 25 Prozent zzgl. Solidaritäts-zuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.

CFD-Broker in Deutschland oder Broker im Ausland?

Beim Thema Abgeltungssteuer und CFD haben mir bereits verschiedene Leser die Frage gestellt, ob es vielleicht sinnvoll sein kann, einen CFD-Broker mit Sitz im Ausland zu wählen. Schauen wir uns das mal genau an:

Die Abgeltungssteuer ist grundsätzlich nach jedem profitablen Trade durch Ihre deutsche Bank oder Ihren deutschen Broker einzubehalten und direkt ans Finanzamt abzuführen. Das gilt allerdings nicht für Broker, die ihren Sitz im Ausland haben. Auch eine Zweigstelle in Deutschland ändert daran nichts. Dadurch bietet ein ausländischer Broker einen Liquiditäts-Vorteil, denn die gesamten Gewinne werden direkt an Sie weitergeleitet. Sie können also Ihre Gewinne im vollen Umfang zum Traden weiterverwenden oder Sie anderweitig anlegen.

Natürlich existiert die Steuerpflicht auch, wenn der Broker seinen Sitz im Ausland hat. Nicht, dass Sie jetzt annehmen, Sie wären von der Steuer befreit. Da haben Sie die Rechnung ohne den Fiskus gemacht. Sie müssen Ihre Gewinne ordnungsgemäß beim Finanzamt deklarieren. Das geschieht dann aber erst im Rahmen der Einkommenssteuererklärung und die kann unter Umständen erst lange, nachdem der Gewinn tatsächlich erzielt wurde, erfolgen. Daraus resultiert im Vergleich zum direkten Einbehalt der Abgeltungssteuer durch einen deutschen CFD-Broker für Sie ein Liquiditätsvorteil.

Wie wird die Steuer beim CFD-Handel berechnet?

Wer bei CFDs direkt den Bogen zum Glücksspiel schlägt und glaubt, dass er daher von der Steuer befreit wird – wie das Glücksspiel insgesamt eben – der irrt leider. Es handelt sich beim CFD-Handel zwar ganz sicher um riskante Finanzgeschäfte, aber es ist und bleibt eine unternehmerische Handlung, die darauf abzielt, Gewinne zu erwirtschaften.

Für die Bemessung des steuerpflichtigen Gewinns einer CFD-Position sind alle Aufwendungen abzugsfähig, die in direktem Zusammenhang mit der Transaktion stehen. Darunter fallen zum Beispiel Finanzierungskosten und Kommissionen. Anleger, bei denen der persönliche Steuersatz bei der Einkommensteuer 25 Prozent unterschreitet, können Kapitalerträge im Rahmen der Einkommensteuer veranlagen lassen. Die Höhe der Steuer auf ihre CFD-Gewinne wird dann individuell gemäß dem Einkommensteuertarif ermittelt. Die CFD-Gewinne sind allerdings nur dann zu versteuern, wenn sie Ihren allgemeinen Freibetrag auf Kapitalerträge – den soge-nannten Sparerpauschbetrag – nicht übersteigen. Der Freibetrag für Alleinstehende beträgt 801 Euro und für verheiratete Paare 1.602 Euro.

Meinung

sprechblase Böhms Praxistipp

Es könnte ja passieren, dass Sie phasenweise ein nicht so glückliches Händchen haben und Verluste beim CFD-Handel erleiden. Diese Verluste können Sie dann mit allen Arten von Kapitalerträgen verrechnen. Zum Beispiel Gewinne von Aktien oder Anleihen und eben nicht nur mit Gewinnen aus dem CFD-Handel.

Das bietet einen beträchtlichen Steuervorteil gegenüber dem Aktienhandel, bei dem man Verluste nur mit Gewinnen aus anderen Aktiengeschäften gegenrechnen kann.

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Stefan Böhm
Bildquellen:
Andrey Popov - Fotolia.com
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