CFD-Verluste Steuererklärung: Wie werden CFDs steuerlich behandelt?
CFDs und Steuern: Das müssen Sie wissen!
Zunächst einmal hoffe ich, dass Sie mit Ihren CFDs immer Gewinne machen werden. Damit bräuchte Sie das Thema "CFD-Verluste Steuererklärung" gar nicht zu interessieren. Aber mal ganz ehrlich: Wenn Sie sich schon auf dem spekulativen Finanzmarkt bewegt haben, werden Sie doch auch schon das eine oder andere Mal Verluste gemacht haben. Stimmt’s? Mal läuft es gut und mal eben nicht so gut. Und obwohl ich fest davon überzeugt bin, dass Sie mit der richtigen CFD-Strategie dauerhaft Gewinne einfahren, sollten wir das Thema Verluste dennoch angehen, um wie in all' meinen Beiträgen sowohl die Glanz- als auch die Schattenseiten der jeweiligen Kapitalanlage-Möglichkeit zu besprechen. Mit kleinen Verlusten müssen Sie immer rechnen. Solange aber die Gewinne überwiegen, ist alles im Lot!
Wie werden CFD-Gewinne steuerlich behandelt?
Das Frage kann ich Ihnen relativ kurz und einfach beantworten: Differenz-Kontrakte werden steuerlich als sogenannte Termingeschäfte behandelt. Gewinne aus CFD-Geschäften fallen deshalb unter die seit 2009 geltende Abgeltungssteuer. Diese beträgt pauschal 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer und wird direkt auf Bankenebene einbehalten und an das zuständige Finanzamt abgeführt.
Wie werden CFD-Verluste beim Finanzamt geltend gemacht?
Auch wenn Sie mal Verluste einfahren, kann dies steuerlich ganz interessant sein. Denn anders als bei Aktien, können Sie CFD-Verluste mit allen anderen Kapital-Erträgen verrechnen. Verluste mit Aktiengeschäften darf man ausschließlich mit Erträgen aus anderen Aktiengeschäften gegenrechnen. Nicht so bei den CFDs. Denn dieses gelten als separates Finanzinstrument. Somit können Verluste beim Handel mit CFDs auch mit Zinsen und Dividenden aus allen anderen Finanzgeschäften verrechnet werden. Und das kommt Ihnen steuerlich sehr entgegen.
CFD-Broker mit Sitz im Ausland: Das müssen Sie beachten!
Erträge aus Kapitalanlagen sind grundsätzlich alle mit 25 Prozent zu versteuern. Broker, die im Inland ihren Stammsitz haben, führen automatisch die Abgeltungssteuer an das Finanzamt ab. Mit einem Freistellungsauftrag können Händler einen Freibetrag von 801 Euro bzw. 1.602 Euro geltend machen.
Die Steuer wird grundsätzlich – nach jedem profitabel abgeschlossenen Trade – direkt durch den CFD-Broker einbehalten. Das gilt allerdings nicht, wenn der Broker keine auszahlende Stelle laut Definition der Finanzbehörden ist. Das ist bei Brokern der Fall, deren Sitz sich außerhalb Deutschlands befindet. Die Steuerpflicht existiert jedoch auch für Gewinne bei Brokern im Ausland. Die Erträge müssen vom Steuer-pflichtigen dem Finanzamt angezeigt und versteuert werden. CFD-Broker mit Sitz im Ausland bieten dadurch einen Liquiditätsvorteil, da die gesamten Gewinne ohne Abzug an den Trader ausgezahlt werden. Die Versteuerung erfolgt im Nachhinein.
Böhms Praxistipp
Ihr oberstes Ziel sollte natürlich sein, möglichst viele Gewinne durch den CFD-Handel einzustreichen. Aber selbst dann, wenn Sie mal Verlustgeschäfte verzeichnen, kann das steuerlich sogar günstig sein. Zumindest günstiger als bei Aktien. Verrechnen Sie Ihre Verluste einfach mit den Gewinnen anderer Kapitalerträge und sparen Sie so bei der Abgeltungssteuer.
Von Vorteil kann es zwar sein, wenn Ihr CFD-Broker seinen Sitz im Ausland hat. In dem Fall können Sie einen Liquiditätsvorteil mitnehmen, denn ausländische Broker führen nicht automatisch die Abgeltungssteuer ab. Allerdings sollten Sie Ihre Entscheidung, welchen CFD-Broker Sie wählen, nicht in erster Linie von dessen Firmensitz abhängig machen.
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