Tier-1-Anleihen: Sollten Sie der Verlockung nachgeben?
Tier-1-Anleihen: Hohe Zinsen, hohes Risiko?!
Nachrangige Anleihen gibt es heutzutage in verschiedenen Versionen. Zu diesen Varianten zählen unter anderem die sogenannten Tier-1-Anleihen. Bei einer eventuellen Zahlungsfähigkeit des Emittenten werden diese speziellen Anleihen im Rang erst relativ spät bedient, nämlich nach erstrangigen Anleihen, nachrangigen Anleihen, Genussscheinen und stillen Beteiligungen. Allerdings werden die Ansprüche zumindest noch vor denen der Aktionäre bedient, falls der Emittent Aktien ausgegeben hat. Bilanztechnisch gehören Tier-1-Anleihen zum Kernkapital des Emittenten, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass bestimmte Ausstattungsmerkmale vorhanden sind.
Welche Ausstattungsmerkmale haben Tier-1-Anleihen?
Zu diesen Ausstattungsmerkmalen gehört zum Beispiel, dass die Anleihe eine unendliche Laufzeit hat und das Kündigungsrecht seitens des Emittenten nicht vor Ablauf von fünf Jahren eintritt. Eine weitere Bedingung besteht darin, dass die Zinszahlung ausschließlich unter der Voraussetzung geleistet werden darf, dass ein ausreichend verteilbarer Gewinn erwirtschaftet werden konnte. Neben den Tier-1-Anleihen gibt es noch weitere ähnliche Anleiheformen, wie zum Beispiel die Upper Tier-2-Anleihen, die Lower Tier-2-Anleihen sowie Tier-3-Anleihen.
Im Zuge der Finanzkrise und der Eurokrise erhielten die Tier-1-Anleihen erhöhte Aufmerksamkeit. Denn die Banken konnten durch die Ausgabe solcher Tier-1-Anleihen wie von den Aufsichtsbehörden gefordert ihre Kernkapitalquote erhöhen, ohne eine Kapitalerhöhung durchführen zu müssen.
Tier-1-Anleihen, Upper Tier-2-Anleihen, Lower Tier-2-Anleihen und Tier-3-Anleihen sind ein komplexes Thema. Lesen Sie zum besseren Verständnis am besten meinen Grundlagen-Artikel "Nachrangige Anleihen: Lohnt sich das Risiko für mehr Zinsen?". Wenn Sie Fragen zum Thema haben, können Sie mich selbstverständlich per Mail oder Social Media kontaktieren:
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