Kapitalertragsteuer: Eine besondere Form der Einkommensteuer
Was ist eine Kapitalertragsteuer?
Wenn Sie mit Ihrem Kapitalvermögen einen Ertrag erzielen möchten, dann ist insbesondere die Rendite nach Steuern der Maßstab für eine qualitative Beurteilung des jeweiligen Anlageproduktes. Häufig fragen mich meine Leser „Worin besteht eigentlich der Unterschied zwischen einer Vorsteuer- und einer Nachsteuerrendite?“
Meine Antwort: Die wesentliche Differenz zwischen der Rendite vor und nach Steuern besteht in der zu zahlenden Kapitalertragsteuer. Dabei handelt es sich um eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer, die auf solche Erträge zu zahlen ist, die aus vorhandenem Kapitalvermögen resultieren. Was es mit der Kapitalertragsteuer im Detail auf sich hat, erkläre ich im weiteren Verlauf.
Die Kapitalertragsteuer ist eine Quellensteuer
Seit mittlerweile sieben Jahren (seit 2009) handelt es sich bei der Kapitalertragsteuer um eine sogenannte Quellensteuer. Dies bedeutet, dass der Abzug der Steuer sofort an der Quelle vorgenommen wird, an der die steuerpflichtigen Erträge entstehen. Falls Sie als Anleger also beispielsweise auf Ihrem Tagesgeldkonto für das vergangene Jahr Zinsen gutgeschrieben bekommen haben, ist die Bank dazu verpflichtet, umgehend die fällige Kapitalertragsteuer abzuführen. Diese wird in Form der Abgeltungssteuer berechnet. Lediglich unter der Voraussetzung, dass Sie einen ausreichend hohen Freistellungsauftrag erteilt haben, kann das kontoführende Institut von der Abfuhr der Abgeltungssteuer an das zuständige Finanzamt absehen.
Welche Kapitalerträge sind für die Kapitalertragsteuer relevant?
Die Kapitalertragsteuer ist in der aktuellen Form der Abgeltungssteuer nicht nur eine Quellensteuer, sondern gleichzeitig eine Pauschalsteuer. Unabhängig von der Höhe der Kapitalerträge bzw. Ihres Einkommens wird ein pauschaler Abzug in Höhe von 25 Prozent vorgenommen. Da die frühere Spekulationssteuer mit Einführung der Abgeltungssteuer abgeschafft wurde, sind sämtliche Arten von Kapitalerträgen steuerpflichtig. Erhalten Sie beispielsweise eine Dividenden-Gutschrift als Aktionär, so ist dieser Ertrag genauso steuerpflichtig wie Zinsen, die beispielsweise auf Ihrem Spar- oder Festgeld-Konto gutgeschrieben werden oder die Sie aus einer festverzinslichen Anleihe heraus erhalten. Sollten Sie mit einem Investment Kurs- oder Währungsgewinne erzielen, sind die so entstehenden Gewinne ebenfalls als Erträge steuerpflichtig.
Böhms Praxistipp
Zusammenfassend fällt die Kapitalertragsteuer auf sämtliche Erträge an, die aus Kapitalvermögen resultieren. Im Gegensatz zu früheren Zeiten gibt es kaum noch Möglichkeiten, der Steuer auf legalem Wege zu entgehen oder sie zumindest zu reduzieren. Lediglich manche Investments im Ausland können aufgrund einer dort etwas geringeren Steuer auf Kapitalerträge und im Zusammenhang mit einem Doppelbesteuerungsabkommen dazu führen, dass die anfallende Kapitalertragsteuer eventuell etwas geringer als die hierzulande gültige Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent ausfällt.
magele - Fotolia.com