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Was sind Aktien?

Diese Aktienarten müssen Sie kennen!

Aktien sind Teilhaberpapiere an einem Unternehmen, die ein wirtschaftliches und rechtliches Eigentum an einer Aktiengesellschaft (AG) verbriefen. Wer Aktien kauft, wird damit Miteigentümer einer AG. Der Erwerber nimmt - wie jeder Unternehmenseigentümer - am Gewinn aber auch am Verlust der Gesellschaft teil. Bis Anfang 1998 hatten alle Aktien einen Nennwert, seit dieser Zeit sind auch sogenannte Stückaktien zugelassen.

Entstanden ist die Aktienidee aus der Notwendigkeit, Unternehmen zu finanzieren, für die einzelne Personen das dafür nötige Kapital nicht aufbringen können oder das Risiko für die Firma nicht tragen wollen. Durch den Verkauf von Aktien konnte sich das Unternehmen Kapital besorgen. Um die Attraktivität von Aktien zu steigern, wurden Zeichnungsanreize in Form einer Gewinnbeteiligung eingeräumt.

Aktionärsrechte

Die Aktionärsrechte sind im Aktiengesetz festgelegt. Zu den wichtigsten Ansprüchen der Aktionäre gehören neben dem Recht auf Gewinnbeteiligung auch das Auskunftsrecht auf der Hauptversammlung (HV) und nicht zuletzt das Stimmrecht.

Hauptversammlungen und Ihre Anfechtungsrechte

Aufgrund des Depotstimmrechts und der Überkreuzbeteiligungen der Unternehmen und Banken untereinander kommt es auf Hauptversammlungen selten zu Überraschungen, da die Weichen bereits zuvor gestellt wurden. Nicht umsonst beklagen viele kritische Aktionäre die mangelhafte Informationspolitik. Die Vorstände und Aufsichtsräte verstehen sich gegenüber den Aktionären nicht als Angestellte, sondern als Eigentümer der Firma - was in den seltensten Fällen zutrifft. So kommt es auch gelegentlich zu vordergründig komischen Begebenheiten, wie folgender: Als ein Aktionärsvertreter die Redezeit überschritten hatte, wollte ihn der Hauptversammlungsleiter vom Rednerpult entfernen lassen, woraufhin der Aktionäre meinte: „Ich lasse mich doch von meinen Angestellten nicht vor die Tür setzen!“.

Ausgestaltung von Aktien

Grundsätzlich bestehen in Deutschland bei der Ausgestaltung von Aktien eine ganze Reihe von Wahlmöglichkeiten, so gibt es z.B. Inhaberaktien und Namensaktien sowie Stammaktien und Vorzugsaktien.

Kapitalerhöhung 

Wie eingangs erwähnt, dient die Ausgabe von Aktien der Unternehmensfinanzierung. Stehen neue Investitionsobjekte an, deren Finanzierung durch den Cashflow oder durch Bankkredit, Anleihen u.ä. nicht bewältigt werden können, so wird ein Unternehmen durch eine Kapitalerhöhung diesen Finanzbedarf abdecken. Voraussetzung für eine Kapitalerhöhung ist das Vorhandensein eines genehmigten Kapitals. Dieses wird durch die Hauptversammlung geschaffen, bedarf also der Zustimmung der Aktionäre.

Bei einer Kapitalerhöhung wird der Ausgabepreis der neuen Aktien in der Regel über dem Nennwert bzw. dem rechnerischen Wert liegen. Dieses sogenannte Agio fließt in die Kapitalrücklagen. Da sich durch eine Kapitalerhöhung der Aktienkurs vermindert - der Unternehmenswert teilt sich nun auf mehr Aktien auf - muss den Altaktionären ein Bezugsrecht eingeräumt werden. Nur in besonderen Ausnahmefällen sieht der Gesetzgeber einen Ausschluss des Bezugsrechts vor. Der Wert des Bezugsrechts ist abhängig von den Bedingungen der Kapitalerhöhung. Das Bezugsrecht wird in der Regel zwei Wochen lang an der Börse gehandelt, um allen Aktionären die Möglichkeit einzuräumen, das Bezugsrecht auszunutzen, zu verkaufen, oder durch teilweisen Kauf/ Verkauf von Bezugsrechten entsprechend dem finanziellen Rahmen an der Kapitalerhöhung zu partizipieren.

Info

info Beispiel

Ein Unternehmen erhöht sein Grundkapital im Verhältnis 2:1, das heißt für 2 alte Aktien kann eine neue Aktie erworben werden. Der Ausgabekurs der „Jungen Aktien“ beträgt 140 Euro, der Börsenkurs 200 Euro. Das Bezugsrecht hat den berechneten Wert 60 (Börsenkurs-Ausgabekurs/Bezugsverhältnis+1). Nach der Kapitalerhöhung wird der Aktienkurs ex Bezugsrecht (exB) notieren. Der neue Börsenkurs der alten Aktien wird sich bei 180 Euro (200-20 Euro bzw. (2*200-140)/3)) einpendeln.

Gratisaktien

Gelegentlich gibt ein Unternehmen auch Gratisaktien aus. Dies bedeutet aus bilanzieller Sicht nichts anderes, als dass Gewinnrücklagen in Eigenkapital umgewandelt werden. Der Aktionär erhält also kein Geschenk. Durch Gratisaktien verändert sich jedoch ebenfalls der Aktienkurs, da sich das Unternehmensvermögen auf mehr Aktien verteil, im Gegensatz zur Kapitalerhöhung kein neues Kapital in die Firma fließt. Daher müsste man Gratisaktien auch korrekterweise als Berichtigungsaktien bezeichnen.

Der Kurs ex Berichtigungsaktien (exBA) lässt sich nach obiger Formel ermitteln, wobei der Ausgabekurs mit Null anzusetzen ist. Begibt ein Unternehmen Gratisaktien im Verhältnis 1:1, so halbiert sich der Aktienkurs, bei 2:1 verringert sich der Preis um ein Drittel. Gratisaktien werden oftmals mehr aus optischen Gründe begeben, um den Aktienkurs „leichter“ und damit für Kleinaktionäre attraktiver zu machen.

Bildquellen:
Robert Kneschke - Fotolia.com
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