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Verlustvortrag Aktien: Wie funktioniert die steuerliche Verrechnung von Aktienverlusten?

Aktien: Wichtige Tipps für Ihre Steuererklärung!

Mich hat eine weitere Leserfrage erreicht: "Hallo Herr Böhm, worum handelt es sich bei einem Verlustvortrag für Aktien. Ist dieser auch für mich steuerlich relevant?“ Eine sehr wichtige Frage! Zwar sollte ein längerfristiges Aktien-Investment in der Summe Kurs-Gewinne und somit selbstver-ständlich für Sie als Anleger Gewinne er-zielen. Da ich dennoch zahlreiche Aktionäre kenne, die mit ihrem Investment – ob nun vorübergehend oder über einen längeren Zeitraum hinweg - Verluste einfahren (das gehört zu einer risikoreichen Geldanlage wie dem Aktienhandel dazu), gehe ich im Folgenden selbstverständlich für Sie näher auf den Verlustvortrag bei Aktien ein.

Wozu dient der Verlustvortrag bei Aktien?

Der Verlustvortrag dient im Steuerrecht dazu, bereits vorhandene Verluste mit Gewinnen zu verrechnen, die allerdings erst für die Zukunft erwartet werden. Sinn macht ein Verlustvortrag in das kommende Steuerjahr immer dann, wenn realisierte Verluste des Jahres höher als im gleichen Jahr ebenfalls realisierte Gewinne sind. Der Verlustvortrag führt dazu, dass solche Verluste, die sich bisher steuerlich nicht ausgewirkt haben, in einem zukünftigen Veranlagungszeitraum bei der Verrechnung von Gewinnen dazu führen, dass der steuerliche Ertrag niedriger ausfällt.

Verlustvortrag nach Einführung der Abgeltungssteuer

Einen solchen Verlustvortrag können Sie prinzipiell bei allen Einkunftsarten durchführen, so auch bei Verlusten bei der Einkommensart „Einkünfte aus Kapitalvermögen“, in die natürlich auch Verluste aus Aktiengeschäften fallen.

Sollten die Verluste aus einem Investment in Aktien resultieren und nach Einführung der Abgeltungssteuer (2009) entstanden sein, so haben Sie die Möglichkeit, den Verlustvortrag lebenslang durchzuführen. Selbstverständlich können Sie aber auch jederzeit die angesammelten Verluste mit erzielten Gewinnen aus Aktiengeschäften verrechnen.

Wie Sie sich den Verlustvortrag bei Aktien in der Praxis vorstellen können, verdeutliche ich gerne anhand des folgenden Beispiels:

  • Gewinne aus Aktieninvestments in 2015: 4.000 Euro
  • Verluste aus Aktieninvestments in 2015: 7.000 Euro
  • Saldo: 3.000 Euro Verlust
  • Verlustvortrag ins Jahr 2016: 3.000 Euro
Meinung

sprechblase Böhms Praxistipp

In dem genannten Beispiel können Sie zwar den Großteil der erlittenen Verluste mit erzielten Gewinnen verrechnen. Es bleibt jedoch ein Betrag von 3.000 Euro übrig. Diesen können Sie als Verlustvortrag in das kommende Jahr (2016) übertragen. Sollten Sie in diesem Jahr keine Gewinne erzielen, die Sie mit diesem Verlustvortrag verrechnen könnten, führen Sie die Prozedur einfach noch einmal durch. Sie führen den Verlustvortrag dann also in das Steuerjahr 2017 fort.

Stefan Böhm
Bildquellen:
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