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Aktienemission: Wie funktioniert die Ausgabe von Aktien?

Wie kommen neue Wertpapiere auf den Markt?

Den Begriff Aktienemission können Sie am besten mit der Neuausgabe von Aktien übersetzen. Es kann sich dabei entweder um eine Neuemission handeln oder um eine Aktienemission, die im Rahmen einer Kapitalerhöhung stattfindet. Bei der Neuemission (auf englisch IPO - Initial Public Offering - genannt) gibt eine Aktiengesellschaft (AG) erstmals überhaupt Aktien aus, um diese an der Börse handeln zu lassen. Bei einer Kapitalerhöhung existierten bereits zuvor Aktien, die durch die Emission von ihrer Anzahl her erhöht werden. Die Aktienemission selbst ist der Prozess der Aktienausgabe, die durch das Unternehmen stattfindet.

Um den Emissionspreis bei einer erstmaligen Aktienemission zu ermitteln, werden drei verschiedene Verfahren angeboten, für die sich die AG entscheiden kann:

  • Festpreisverfahren
  • Auktionsverfahren
  • Bookbuilding-Verfahren

Bezugsverhältnis Aktien: Was ist das?

Wenn die Aktienemission aufgrund einer durch die Aktiengesellschaft beschlossenen Kapitalerhöhung stattfindet, dann spielt für die sogenannten Altaktionäre das Bezugsrecht eine große Rolle. Dabei geht es vor allem um das Bezugsverhältnis, denn dieses bestimmt, wie die bisherigen Aktionäre nach einer Kapitalerhöhung entschädigt werden. Das Bezugsverhältnis beziffert das Recht der bisherigen Aktionäre, sogenannte junge Aktien zu erwerben, die bei der Kapitalerhöhung ausgegeben werden. Dabei legt das Bezugsverhältnis fest, wie viele neue Aktien der Aktionär für wie viele in seinem Bestand befindliche (alte) Wertpapiere erhält.

Bezugsrecht Aktien: Was ist das?

Bezugsrecht Aktien

Die Intention des Bezugsrechts besteht darin, finanzielle Verluste der Aktionäre auszugleichen. Diese ergeben sich meistens aufgrund der Tatsache, dass nach der Aktienemission mehr Aktien als vorher am Markt vorhanden sind, sodass oftmals der Kurs für die einzelne Aktie sinkt. Zudem hat die gestiegene Anzahl von Aktien ebenfalls Auswirkungen auf das Stimmrechtsverhältnis des Aktionärs sowie auf die Dividenden-Anteile. Grundsätzlich können Aktionäre ihr Bezugsrecht entweder ausüben oder dieses an der Börse veräußern.

Am Tag, an dem die Kapitalerhöhung abgeschlossen wird, wird der Kurs der alten Aktien (siehe unten) um die Höhe des Bezugsrechts reduziert. An der Börse wird dies durch den Kurszusatz exBR oder exB kenntlich gemacht. Altaktionäre erleiden aber dennoch keinen Verlust, da sie das Bezugsrecht ja ausüben könnten, ihr Aktienbestand sich folglich erhöht hat oder sie das Bezugsrecht an der Börse verkaufen konnten.

Was sind junge Aktien?

Junge Aktien sind diejenigen Wertpapiere, die im Zuge einer Kapitalerhöhung von der AG emittiert werden. Bei diesen jungen Aktien haben Sie als Aktionär ein Vorkaufsrecht, welches Ihnen aufgrund der im Besitz befindlichen Bezugsrechte zusteht. Da viele Aktionäre ihr Bezugsrecht oftmals nicht in vollem Umfang ausüben, gelangen immer Teile der jungen Aktien in den Börsenhandel.

Was sind alte Aktien?

Während die jungen Aktien diejenigen Wertpapiere sind, die im Zuge der Aktienemission neu ausgegeben werden, handelt es sich bei den alten Aktien um die Aktien, die schon vorher Kapitalerhöhung an der Börse notiert wurden. Demzufolge gibt es bei der Neuemission keine alten Aktien, da eine erstmalige Ausgabe der Wertpapiere erfolgt. Da die neuen Aktien gewöhnlich nicht in vollem Umfang dividendenberechtigt sind, werden die alten Aktien in aller Regel zu einem höheren Kurs als die jungen Aktien gehandelt.

Info

info Rechenbeispiel

Eine Aktiengesellschaft erhöht ihr Grundkapital von 200 auf 250 Millionen Euro. Als Altaktionär erhalten Sie das Recht für 4 alte Aktien eine neue zu kaufen. Der Börsenkurs der alten Aktien beträgt 35 Euro, der Preis der neuen Aktien wird auf 20 Euro festgesetzt.

Als Altaktionär erhalten Sie damit 4 Aktien zu 35 Euro und 1 neue zu 20 Euro. Sie haben damit 5 Aktien im Gesamtwert von 160 Euro.

Rechnerisch ist der Wert der Aktien durch die Kapitalerhöhung von 35 auf 32 Euro gesunken (160 Euro / 5). Das sind 3 Euro Verlust pro Aktie und das ist auch der Wert des Bezugsrechts. Üben Sie als Altaktionär das Bezugsrecht nicht aus, dann können Sie es an der Börse verkaufen. Dort richtet sich der Preis aber nach Angebot und Nachfrage.

Meinung

sprechblase Böhms Praxistipp

Kapitalerhöhungen werden von der Hauptversammlung beschlossen, wehren können Sie sich als Kleinanleger dagegen nicht. Das Prozedere klingt etwas kompliziert, doch als normaler Aktionär muss Sie das nicht abschrecken. Wenn Sie von der Aktie und den Zukunftsaussichten des jeweiligen Unternehmens überzeugt sind - und das sind Sie, sonst hätten Sie die Aktie nicht gekauft - dann können Sie Ihr Bezugsrecht ausüben. Wenn Sie kein Geld übrig haben oder kein weiteres in dieses Unternehmen investieren wollen, dann können Sie das Bezugsrecht ablehnen und separat an der Börse verkaufen.

Stefan Böhm
Bildquellen:
Deutsche Börse AG, SBH - Fotolia.com
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