Abgeltungssteuer Aktien: Die wichtigsten Fakten auf einen Blick!
Erträge aus Aktiengeschäften richtig versteuern
Gehören Sie auch zu den Menschen, die das Gefühl haben, in Deutschland von unzähligen Steuern umgeben zu sein? Tatsächlich gibt es eine Reihe unterschiedlicher Steuern, wie zum Beispiel die Einkommenssteuer, die Mehrwertsteuer oder auch die Mineralölsteuer. Falls Sie am Finanzmarkt aktiv sind und Ihr Geld anlegen, ist für Sie insbesondere die Abgeltungssteuer von Interesse. Diese Steuer wird seit 2009 erhoben und ersetzt seitdem die vorherige Zinsabschlagsteuer.
Die Abgeltungssteuer wird auf sämtliche Erträge erhoben, die Sie mit einer Kapitalanlage generieren können. Dazu gehören nicht nur Zinsen und Dividenden, sondern ebenso Kurs- und Währungsgewinne. Die Abgeltungssteuer betrifft folglich nicht nur Aktien, sondern alle Arten von Wertpapieren und Finanzinstrumenten, wie z.B. Zertifikate, Optionsscheine und CFDs. Die Höhe der Abgeltungssteuer beträgt einheitlich 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag. Auf diese Weise beträgt der Gesamtsteuersatz 26,375 Prozent. Als Anleger stellt sich für Sie natürlich nun die Frage, ob Sie auch Gewinne aus Aktieninvestments versteuern müssen und dies für sämtliche Erträge in diesem Bereich gilt.
Aktien versteuern: So geht's!
Prinzipiell ist es seit Einführung der Abgeltungssteuer so, dass Sie sämtliche Erträge aus Aktieninvestments versteuern müssen. Allerdings haben Sie eine Möglichkeit, den Steuerabzug bis zu einem gewissen Betrag zu verhindern, nämlich wenn Sie Ihrer Bank oder Ihrem Broker einen Freistellungsauftrag erteilen. Dieser kann maximal über den Sparerpauschbetrag in Höhe von 801 Euro (Ledige) bzw. 1.602 Euro (Verheiratete) lauten.
Beispiel: Erzielen Sie also durch ein Aktieninvestment in einem Jahr Gesamterträge in Höhe von 700 Euro und haben einen Freistellungsauftrag über die vollen 801 Euro erteilt, wird keine Abgeltungssteuer abgezogen. Sollten die Erträge jedoch höher als der Ihnen zustehende Sparerpauschbetrag sein, wird für den überschüssigen Betrag Abgeltungssteuer berechnet.
Beachten Sie:
Die Abgeltungssteuer wird als sogennante Quellensteuer automatisch von Ihrer Bank oder Ihrem Discount-Broker an das Finanzamt abgeführt. Sie erhalten am Jahresende darüber eine Bescheinigung.
Veräußerungsgewinn Aktien: Wann sind Kursgewinne steuerfrei?
Wie eingangs erwähnt, fallen bei einem Aktieninvestment nicht nur gezahlte Dividenden unter die Abgeltungssteuer, sondern ebenso ein Veräußerungsgewinn, den Sie durch einen erfolgreichen Verkauf der Wertpapiere erzielen. Dabei wird nach dem sogenannten „First in, first out-Prinzip" gearbeitet. Dies beinhaltet, dass Aktien, die Sie zuerst angeschafft haben, auch als zuerst verkauft gelten, falls Sie zwischendurch Ihren Bestand erhöht haben. Vorteilhaft ist diese Methode insbesondere dann, wenn Sie bereits vor 2009 Aktien erworben haben. In diesem Fall kann der Verkauf nämlich noch steuerfrei vorgenommen werden, da erst ab 2009 erworbene Aktien mit den entsprechenden Beträgen unter die Abgeltungssteuer fallen.
Spekulationsfrist Aktien: Der aktuelle Stand!
Seit Einführung der Abgeltungssteuer ist die Spekulationsfrist bei Aktien für die steuerliche Behandlung nicht mehr von Interesse. Vor 2009 war es so, dass Sie auf den Ertrag durch einen Aktienverkauf nur dann besteuert wurden, falls die Haltedauer weniger als ein Jahr betrug. Die Spekulationsfrist, die zu einem steuerfreien Verkauf führte, lag damals bei einem Jahr. Heute ist die Spekulationsfrist nicht mehr existent, da sämtliche Erträge aus Aktien unter die Abgeltungssteuer fallen - und zwar vollkommen unabhängig von der Haltedauer.
Bei Immobilien existiert die Spekulationsfrist noch: Nach zehn Jahren sind die Veräußerungsgewinne steuerfrei. Verkaufen Sie früher, dann müssen Sie den Gewinn mit Ihrem individuellen Einkommensteuersatz versteuern. Einzige Ausnahme: Sie wohnen selbst drei Jahre in dieser Immobilien, dann sind Veräußerungsgewinne auch schon vorher steuerfrei. Dadurch soll die Immobilienspekulation eingedämmt werden.
Aktien Leerverkauf: Das müssen Sie beachten!
Kursgewinne aus Geschäften mit Aktien und allen Arten von Wertpapieren und Finanzinstrumenten sind grundsätzlich in Deutschland steuerpflichtig und fallen unter die Abgeltungssteuer. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie eigene im Bestand befindliche Aktien mit Gewinn verkaufen oder einen so genannten Leerverkauf von Aktien durchführen, also von dem Kursrückgang einer Aktie profitieren. Sollten Sie sich nach einem Leerverkauf mit den entsprechenden Aktien eindecken und dadurch einen Kursgewinn erzielen, fällt dieser Gewinn genauso unter die Abgeltungssteuer, als wenn Sie eine sogenannte Longposition mit Gewinn verkauft hätten.
Böhms Praxistipp
Die Abgeltungssteuer hat einige Ungleichbehandlungen im Steuerrecht beendet. Dass diese Steuer von deutschen Banken und Brokern automatisch ans Finanzamt abgeführt wird, enthebt Sie aber nicht der Pflicht Veräußerungsgewinne beim Finanzamt anzugeben, wenn die Abgeltungssteuer nicht automatisch abgezogen wurde. Das ist dann der Fall, wenn Ihre Bank oder Ihr Broker seinen Sitz im Ausland hat. Tun Sie das nicht, begehen Sie Steuerhinterziehung.
Ebenfalls wichtig: Gewinne und Verluste aus Kapitaleinkünften dürfen Sie gegeneinander aufrechnen, das mindert die Abgeltungssteuer. Einschränkung dabei: Verluste aus Aktiengeschäften dürfen nur mit Gewinnen aus Aktiengeschäften verrechnet werden, nicht aber mit anderen Kapitaleinkünften wie z.B. Zinsen und Dividenden.
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